Klagen gegen die EEG-Novelle

Solarthemen 427.Schon vor Beschluss der EEG-Novelle haben unterschiedliche Institutionen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber Teilen der Novelle geäußert. Der Bundesverband Solarwirtschaft will bald entscheiden, ob es zu einer Klage mit seiner Unterstützung kommt.

Bedenken gibt es von einigen. So hat der Solarenergie-Förderverein ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft hält die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage für verfas­­­sungs­- ­rechtlich bedenklich. Und auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat sich in einem Gutachten bestätigen lassen, dass das EEG in der novellierten Fassung verfassungswidrig sei. Der Verband prüfe derzeit, wie aussichtsreich eine Verfassungsklage sein könne, erklärte BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig gegenüber den Solarthemen: „Die Prüfung ist eine Frage von Tagen bzw. wenigen Wochen und sollte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens abgeschlossen sein.“ Auch die Finanzierung der Klage stehe bereits zu „relevanten Teilen“, so Körnig. Weitere Unterstützer seien allerdings noch willkommen. „Selbstverständlich wollen wir aber zuvor keine noch so kleine Chance auslassen, auf den letzten Metern der EEG-Novelle doch noch eine politische Lösung zu finden“, so Körnig. Der BSW werde sich daher in dieser Woche an den Bundespräsidenten wenden und dem Bundespräsidialamt seine Bedenken mitteilen (AWi)

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