Votum zur PV auf einem Baggersee

Solarthemen 427. Die Clearingstelle hat in einem Fall entschieden, dass es sich bei einem Baggersee um einer Konversionsfläche handeln kann.

In einem Votumverfahren war die Frage zu beantworten, ob für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 700 kW, die auf einem Baggersee schwimmt, die erhöhte Vergütung für Anlagen auf Konversionsflächen laut § 66 des EEG in der bis März 2012 geltenden Fassung zu zahlen sei. Dies wurde von der Clearingstelle bejaht. In dem konkreten Fall handele es sich um ein ehemals wirtschaftlich genutztes Gebiet, für das ein Bebauungsplan auch zum Zweck des Solaranlagenbetriebs beschlossen worden sei. Zudem weise dieser Baggersee keine besondere ökologische Qualität auf. Letztlich sei eine erhöhte Vergütung zu zahlen. (AWi)

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