EU-Wettbewerbskommissar Almunia und Bundesregierung einigen sich über EEG-Reform

Die Europäische Kommission und die Bundesregierung haben sich auf die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt. „Wir haben jetzt eine endgültige Einigung hierzu erreicht“, sagte der für Wettbewerb zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia am Mittwoch in Brüssel.

Bei der Neufassung des EEG sei nun auch die Behandlung von importiertem Ökostrom und unternehmenseigenen Kraftwerken geklärt. Die EEG-Novelle steht am 11.07.2014 auf der Tagesordnung des Bundesrats und soll am 1. August in Kraft treten.

Endgültige Einigung erreicht
„Letzte Woche war mein Eindruck, dass die Probleme sehr, sehr klein und technisch waren, Details betrafen und kurz vor der Lösung standen. Und wenige Tage nach dem Treffen mit den Deutschen hier in Brüssel bestätigten mein Kabinett und meine Dienste mir in der Tat, dass keine Diskrepanzen mehr bestanden und wir eine endgültige Einigung erzielt hatten. Letzte Woche waren wir sehr, sehr nahe an dieser endgültigen Einigung, und jetzt haben wir sie erreicht – übrigens ohne große Schwierigkeiten“, kommentiert Almunia.

Kommission will Beschluss zum EEG 2012 noch vor dem Ende ihres Mandats fassen
„Wir haben aber damit begonnen, dass wir mit einer positiven Entscheidung auf die Notifizierung des neuen EEG reagiert haben, die die deutsche Regierung uns übermittelt hatte. Und wir haben sogar klare Kriterien für den Beschluss festgesetzt, den wir sehr bald zum EEG 2012 fassen müssen. Wie Sie wissen, haben wir im Dezember letzten Jahres eine eingehende Untersuchung zur Vergangenheit eingeleitet. Ich gehe davon aus, dass wir auch dazu vor Ende des Mandats dieser Kommission eine Entscheidung treffen werden“, so der Wettbewerbskommissar.

EEG-Umlage für KWK-Anlagen, die mit fossilen Energieträgern arbeiten, kann bis 2017 um 40 Prozent gesenkt werden
Für Unternehmen, die ihr eigenes Kraftwerk haben und den Strom nicht aus dem Netz kaufen, war in dem deutschen Entwurf zunächst eine Sonderbehandlung auch für die Eigenerzeugung aus neuen Kraft-Wärme-Anlagen vorgesehen, die ihren Strom nicht aus erneuerbaren, sondern fossilen Energiequellen erzeugen. „In diesem Fall haben wir diskutiert, welche Art von Behandlung wir mit unseren Regeln, unseren Leitlinien für vereinbar betrachten können. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die EEG-Umlage bis 2017 um 40 Prozent reduziert werden kann“, sagte Almunia.

Einigung auch über Ausschreibungen für Importe von grünem Strom
Der zweite Punkt in der Diskussion war die Behandlung von importiertem Ökostrom. Hier habe es „verworrene Diskussionen“ darüber gegeben, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Bezug auf Art. 34 des Vertrages für den Import von Ökostrom auszulegen sei.
„Unsere Auslegung war denke ich richtig“, sagte Almunia. „Die deutschen Behörden haben nun erklärt, die Ausschreibungen für grünen Strom zu einem bestimmten Prozentsatz für importierten grünen Strom zu öffnen. So haben wir hier auch eine Einigung erzielt.“

10.07.2014 | Quelle: Europäische Kommission | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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