Bündnis Bürgerenergie: Kapitalanlagegesetzbuch schafft neue Hürden für Energiegenossenschaften; Frist zur Beantragung der Registrierung endet am 21.7.

Die EEG-Novelle mit ihren starken Einschnitten für die Bürgerenergie ist gerade abgeschlossen, da rollen weitere Stolpersteine auf Bürgerenergie-Projekte zu. Am kommenden Montag (21. Juli) endet die Frist zur Beantragung der Registrierung für nach dem Kapitalanlagegesetzbuch nicht überwiegend operativ tätige Genossenschaften bei der BaFin.

„Das ist die nächste Hürde für Bürgerenergieprojekte“, kritisiert Dr. Verena Ruppert, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie (BBEn) – und diese zeige bereits Wirkung: „Es gibt eine deutliche Reduzierung der Investitionen von Genossenschaften. Die Unsicherheiten werden einfach zu groß.“

Komplizierter Sachverhalt hinsichtlich der operativen Tätigkeit von Genossenschaften
Hinter dem juristischen Begriff verbirgt sich ein komplizierter Sachverhalt, über den die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) im Einzelfall entscheiden muss. Denn ob das genossenschaftliche Engagement als operative Tätigkeit zu werten ist oder nicht, dazu gibt es bislang keine eindeutigen Auslegungen. Wer als Genossenschaft überwiegend operativ tätig ist, hat – vereinfacht gesagt – kein Problem; er fällt nicht unter das Kapitalanlagegesetzbuch. Wer nicht überwiegend operativ tätig, muss sich hingegen registrieren lassen – und das sind etliche Genossenschaften, betont das BBEn.
Darunter können etwa Beteiligungen an Großprojekten fallen, die nicht rein genossenschaftlich, sondern in Kooperationen mit Stadtwerken und Kommunen umgesetzt werden. Die Genossenschaften stehen dann vor einem umfangreichen Kriterienberg mit sehr hohen und kaum zu erfüllenden Anforderungen. So müssen beispielsweise Vorstände eine umfassende Qualifikation nachweisen. Das sei auch deshalb schwierig, weil viele von ihnen ehrenamtlich in den Genossenschaften arbeiten.

Übliche Beteiligungsmodelle funktionieren nicht mehr; Bürger werden gezielt ausgebremst
Dies führe dazu, dass die üblichen Beteiligungsmodelle – weil dann registrierungspflichtig – nicht mehr funktionieren. Damit würden derzeit noch gängige und für die dezentrale Energieversorgung wichtige Kooperationsprojekte schon im Vorfeld verhindert. Wer überdies der Registrierungspflicht unterliegt, sich aber nicht registriert, mache sich strafbar. Eigentlich soll das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Anleger schützen. Hier würden sie jedoch so verunsichert, dass sie sich kaum mehr zu investieren trauen, sagt Ruppert.
„Die Bürger, die Treiber und tragende Säule des bislang Erreichten, werden einmal mehr gezielt ausgebremst“, so Ruppert, die auch Vorstand im Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. (LaNEG e.V.) ist.

Neues EEG und KAGB schränken Bürgerenergie ein
Dahinter steckt ein sehr grundlegendes Problem: „Von politischer Seite hören wir immer wieder das klar formulierte Bekenntnis zur Bürgerenergie. Was wir aber sehen, sind ganz konkrete gesetzgeberische Maßnahmen, die sie mehr und mehr einschränken – im neuen EEG wie auch im KAGB.“ So könnten weder mehr Klimaschutz noch demokratischere Beteiligungsprozesse in der Energieerzeugung und Energieversorgung geschaffen werden.

Hilfestellung geben die genossenschaftlichen Prüfungsverbände, z. B. der Genossenschaftsverband Neu-Isenburg.

16.07.2014 | Quelle: Bündnis Bürgerenergie (BBEn) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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