Deal zwischen Gabriel und Almunia

Solarthemen 428. Bis zum 23. Juli erwartet das Bundeswirtschaftsministerium die Notifizierung des neuen EEG und auch den Abschluss des Beihilfeverfahrens gegen das EEG 2012 durch EU-Wettbewerbskommissar Almunia. Dieser be­stätigte in der vergangenen Woche, dass es eine endgültige Einigung gegeben habe.

Der eine Teil des Deals zwischen Gabriel und Almunia ist kurz vor der entscheidenden Bundestagsabstimmung bereits in die EEG-Novelle eingeflossen. In § 2 EEG wurde die Soll-Bestimmung aufgenommen, dass Ökostromanlagen im Ausland zu 5 Prozent berücksichtigt werden sollen, wenn die Förderungen demnächst ausgeschrieben werden. „Dies wird bereits bei den Pilot-Ausschreibungen für die Freiflaächenanlagen angestrebt“, heißt es dazu in der Vorlage des Bundestages. Das Parlament beschloss das EEG samt dieser neuen Passage just drei Tage, bevor der Europäische Gerichtshof in seinem „Åland-Urteil“ am 1. Juli klar gestellt hat, dass EU-Mitgliedstaaten keineswegs aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verpflichtet sind, ausländischen Strom in ihrem nationalen Fördersystem zu berücksichtigen (vgl. Interview S. 10). Das zweite Zugeständnis der Bundesregierung an Almunia: Die Stromeigenerzeugung der Industrie aus fossilen Energien soll bei der EEG-Umlage nicht besser gestellt werden als diejenige anderer Verbraucher oder aus erneuerbaren Energien, beispielsweise der Photovoltaik. Was in der Berichterstattung über diesen Punkt aber zumeist vergessen wird: Für stromintensive Unternehmen, die aufgrund der besonderen Ausgleichsregelung nur einen begrenzten Anteil der EEG-Umlage bezahlen, bleibt die neue Belastung des Eigenverbrauchs oftmals ohnehin von geringer Wirkung. Sie zahlen dafür nur eine minimale oder, wenn sie ihre absolute Obergrenze schon erreicht haben, auch gar keine zusätzliche EEG-Umlage. In manchen Fällen kann es sogar sein, dass ein Unternehmen erst durch die Hinzurechnung der selbst produzierten Strommengen zum „stromkostenintensiven Unternehmen“ laut § 64 EEG wird und so erst in den Genuss der Rabatte kommt. Auf der anderen Seite müssen sich nach der Einigung von Almunia und Gabriel rund 350 Unternehmen darauf einstellen, dass sie zusammen rund 30 Millionen Euro an EEG-Umlage aus den Jahren 2013 und 2014 nachzahlen müssen. Denn auch das Beihilfeverfahren gegen das bestehende EEG 2012 ist Teil des Deals. Die Zahl bestätigte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) den Solarthemen. Es handelt sich um Rabatte, die ihnen in den Jahren 2013 und 2014 gewährt wurden und die nach Ansicht Almunias beihilferechtlich nicht zulässig waren. Die fraglichen Unternehmen sollen nun nachträglich nach der zwischen Bonn und Brüssel abgestimmten Regelung des neuen EEG 2014 eingestuft werden und teils entsprechend nachzahlen. Im Vergleich zu der Summe von mehr als 5 Milliarden Euro, um die Unternehmen durch die besondere Ausgleichsregelung allein 2014 entlastet werden, sind 30 Millionen Euro für zwei Jahre eher ein kleiner Betrag. Und auch die Bundesregierung will im Rahmen des Deals mit Brüssel in die Tasche greifen. Sie wird 50 Millionen Euro als Wiedergutmachung für das nach Ansicht vom Wettbewerbskommissars monierte „Grünstromprivileg“ zahlen, das im neuen EEG bereits gestrichen wurde. Das Geld wird nach Auskunft der BMWi-Pressestelle einem „Infrastrukturprojekt von internationaler Bedeutung“ zukommen.

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