Eckpunkte für PV-Freiland-Ausschreibungen

Anfang dieser Woche hat das Bundesministerium für Umwelt und Energie (BMWi) seine Eckpunkte für die im neuen EEG angekündigte Ausschreibung der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgelegt.

Ausgeschrieben werden soll die Leistung von Photovoltaikanlagen durch die Bundesnetzagentur. Das BMWi plant die Größe der einzelnen Projekte auf 25 Megawatt (MW) zu begrenzen; bisher setzt das EEG ein Limit bei 10 MW. „Die Vergrößerung soll kosteneffizientere Projekte er­möglichen“, argumentiert das Ministerium. Offen zeigt sich Gabriels Behörde auch für eine Veränderung der aktuell geltenden Flächenkategorien. Sind derzeit nur 110 Meter breite Streifen entlang von Schienenwegen und Straßen, Konversionsflächen sowie bereits versiegelte Flächen förderfähig, so stellt das Ministerium jetzt drei Alternativen zur Diskussion: keine Flächenbeschränkungen mehr, Beibehaltung der Flächenkulisse oder deren weitere Beschränkung, etwa durch Streichung der Seitenrandstreifen. 2015 möchte das BMWi 600 MW ausschreiben, möglicherweise in zwei bis drei Runden von 200 bis 300 MW. Das ist 50 Prozent mehr als das im neuen EEG genannte Mindestvolumen von 400 MW. Begründung: Man könne noch nicht voraussagen, wie hoch die Realisierungsrate sei. Und da die Freiflächenanlagen voll auf den so genannten atmenden Deckel für Photovoltaik im EEG angerechnet würden, könne es die Förderkosten nur verringern, wenn viele PV-Anlagen im Freiland gebaut würden, argumentiert das Ministerium in seinem Eckpunktepapier. Auch soll für die Projekte ein „ambitionierter Höchstpreis“ veröffentlicht werden, um überteuerte Angebote von vornherein auszuschließen. Letztlich soll nur der Preis entscheiden. Es werde bei dieser Pilotausschreibung bewusst keine anderen Kriterien wie etwa eine ausgewogene geografische Verteilung oder eine besondere Netzdienlichkeit der Anlage geben. Bewerben sich mehr Projekte um die Förderung, als das ausgeschriebene Kontingent vorsieht, bekommen die billigsten den Zuschlag, so die Idee des BMWi. Geboten wird dabei analog zum EEG-Marktprämienmodell für den so genannten „anzulegenden Wert“. Der Bieter muss also den Strom aus der Anlage selbst oder über einen Dienstleister an der Strombörse vermarkten und überlegt sich, welchen zusätzlichen Förderbetrag pro Kilowattstunde er fordern will. Als materielle Voraussetzung zur Teilnahme an einer Ausschreibung stellt sich das BMU einen Aufstellungsbeschluss der jeweiligen Gemeinde für einen Bebauungsplan vor. Außerdem soll eine vorläufige Netzanschlusszusage des Netzbetreibers mit dem Gebot vorgelegt werden. Um „Spaßbieter“ abzuschrecken, sollen Gebühren verordnet werden, die als Konventionalstrafe einbehalten werden, falls das PV-Kraftwerk nicht in einem bestimmten Zeitrahmen realisiert wird. Das BMWi betont zwar, dass die heutige Vielfalt von kleineren Akteuren und lokaler Beteiligung durch die Ausschreibungsmodalitäten sicher gestellt werden sollen. Allerdings soll es ausdrücklich keine Sonderbehandlung etwa für Bürgerenergiegenossenschaften geben. Am Ende beschreibt das Papier aber nur das Bebauungsplankriterium als einzige konkrete Hoffnung: „Dabei wird angenommen, dass kleinere, weniger professionelle Akteure wie Bürgerenergiegesellschaften vor Ort über die nötige Akzeptanz verfügen, um schnell einen Bebauungsplan zu erlangen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass das vorgeschlagene Ausschreibungsdesign geeignet ist, die Akteursvielfalt auf dem Markt der Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erhalten. Jeder ist eingeladen, bis zum 22. August 2014 zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen.

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