EuGH-Urteil: Umwelt geht vor Wettbewerb

Solarthemen 428. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Ökostrom, der aus EU-Mitgliedsländern importiert wird, im nationalen Förder­system nicht gefördert werden muss.

Das Gericht stellte im Fall des finnischen Windkraft-Betreibers Ålands Vind­kraft AB klar: Die Mitgliedstaaten müssten „die Möglichkeit haben, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang ihre nationalen Förderregelungen für in anderen Mitgliedstaaten erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen gelten“. Das Gericht folgte ausdrücklich nicht dem Plädoyer des Generalanwalts. Im Vorfeld des Urteils war gerade aufgrund dieses Plädoyers darüber spekuliert worden, ob der EuGH das deutsche EEG in seinen Grundfesten erschüttern werde. Das Urteil ist auch ein Dämpfer für den EU-Wettbewerbskommissar Almunia, der wiederholt die Öffnung des deutschen EEG für Strom aus dem Ausland angemahnt und sich damit in der jüngsten EEG-Novelle auch durchgesetzt hatte. Im Solarthemen-Interview (Seite 10) sagt der Vorsitzende der Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller: „Die Position von Wettbe­werbskommissar Almunia ist nicht haltbar.“

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