Finanzmarktgesetz kann Energiegenossen treffen

Solarthemen 428. Anfang Juni hat der Bundestag neue Regeln für den Finanzmarkt beschlossen, die Energiegenossenschaften eini­gen Aufwand verursachen können und möglicherweise sogar existenzbedrohend sind.

Der grüne Energiepolitiker Hans-Josef Fell spricht im Zusammenhang mit dem außerhalb von Finanzkreisen wenig beachteten Gesetzespaket sogar von einem „neuen Angriff auf die Bürgerenergiewende“. Ganz so will es Mario Fürst, Vorstand der Deutsche BürgerEnergie eG, zwar nicht bewerten. Aber der Finanzexperte meint, dass viele Genossenschaften zumindest schnell ihre Satzung ändern müssen, um nicht voll unter das vom Bundestag geänderte Kapitalanlagegesetzbuch zu fallen. Er empfiehlt allen Mitstreitern in anderen Genossenschaften, wegen der Gesetzesänderungen schnell die Rechtsberatung ihres Landesgenossenschaftsverbandes zu nutzen. Nach der neuen gesetzlichen Regelung werden Genossenschaften in der Regel nicht mehr als „geschlossene“, sondern als „offene alternative Investmentfonds“ eingestuft. Stichtag ist der 1. August 2014. Bestehende Fonds können nur unter bestimmten Umständen als geschlossene Fonds weiterbestehen.

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