Unsinn: EEG-Umlage für PV-Anlagen im Ausland

Unmittelbar vor der Sommerpause hat Bundesenergieminister Gabriel seine Eckpunkte für die künftige Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen in Deutschland vorgestellt. Noch nicht erklärt hat er, wie er sich die Ausschreibung von 5 Prozent PV-Strom aus dem Ausland vorstellt. Dazu ist er allerdings nach einem Deal mit EU-Kommissar Almunia offenbar wild entschlossen. In § 2 Absatz 6 des […]

Unmittelbar vor der Sommerpause hat Bundesenergieminister Gabriel seine Eckpunkte für die künftige Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen in Deutschland vorgestellt. Noch nicht erklärt hat er, wie er sich die Ausschreibung von 5 Prozent PV-Strom aus dem Ausland vorstellt. Dazu ist er allerdings nach einem Deal mit EU-Kommissar Almunia offenbar wild entschlossen. In § 2 Absatz 6 des neuen EEG war auf den letzten Metern vor dem Bundestagsbeschluss eine entsprechende Soll-Vorschrift aufgenommen worden. „Für einen solchen Schritt gibt es keine rechtliche Notwendigkeit“, sagt hingegen der Vorsitzende der Stiftung Umwelt­energierecht, Thorsten Müller, im Solarthemen-Interview. Der Rechtsexperte bewertet in dem Gespräch das Urteil des Europäischen Gerichts (EuGH) vom 1.7.2014 im Fall Ålands Vindkraft und seine Bedeutung für die aktuelle Energiepolitik. Müller sagt: „Es steht nach der EuGH-Entscheidung den Mitgliedstaaten ausdrücklich frei, ob sie Strom aus dem Ausland fördern wollen. Kurzum: Die Position von Wettbewerbskommissar Almunia ist nicht haltbar.“ Almunia hatte seit langem gedrängt, das EEG müsse für Strom aus dem Ausland geöffnet werde. Im Wechselspiel zwischen Berlin und Brüssel ist gerade mit diesem Punkt ein erheblicher Druck für die Bundestagsabgeordneten aufgebaut worden. Das sieht auch Müller so: „Die Frage ist, wie man mit diesem Druck umgeht und inwieweit man sich dem politischen Spiel unterwirft, oder ob man die rechtliche Klärung herbeiführt und dazu gegebenenfalls auch die Rechtsmittel nutzt, die in einem solchen Verfahren zur Verfügung stehen.“ Müller verweist zum Vergleich auf das berühmte PreussenElektra-Urteil von 2001, das viele Jahre Rechtssicherheit für das EEG brachte, indem es klarstellte, dass das EEG keine Subvention sei. Müller: „Damals hatte die Bundesregierung im Vorfeld anders reagiert als dieses Mal. Seinerzeit ist sie bei ihrer Rechtsauffassung geblieben, dass das EEG keine Beihilfe ist. Sie hat dem Druck der Kommission standgehalten. Das war dieses Mal anders.“ Doch zumindest in der Frage der internationalen Ausschreibungen ist das letzte Wort vielleicht noch nicht gesprochen. Spätestens nach dem EuGH-Urteil ist keinem deutschen Stromkunden mehr zu vermitteln, warum er Freiflächen-PV-Anlagen in Frankreich, Polen oder im sonnigen Spanien über die deutsche EEG-Umlage finanzieren sollte – ein dankbares Thema übrigens auch für solche Medien, auf die Politiker gern hören. Der EEG-Beschluss des Bundestages legt die Regierung keineswegs fest. Die Abgeordneten haben zwar unter der Annahme falscher Vorraussetzungen abgenickt, dass 5 Prozent Auslandsstrom ausgeschrieben werden „soll“, aber nicht, dass dies tatsächlich passieren muss. Wenn Gabriel die Möglichkeit des EuGH-Urteils nun nicht nutzt, um auf den faulen Deal mit Brüssel zu pfeifen, dann pfeift ihm das Thema vielleicht bald um die Ohren. Guido Bröer

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