Photovoltaik in Italien: Parlament und Senat verabschieden rückwirkende Kürzung der Solarstrom Einspeisevergütung für bestehende Anlagen

Am 07.08.2014 haben das italienische Parlament und der Senat mit großer Mehrheit endgültig das Gesetz verabschiedet, das unter anderem Änderungen bei der Einspeisevergütung nach dem Conto Energia vorsieht. Das Gesetz wird in den kommenden Tagen veröffentlicht und tritt dann in Kraft, berichtet die Beratungsgesellschaft New Energy Projects (München).

Der Verband ASSO Rinnovabili und rund 50 große Betreiber von Photovoltaik-Anlagen wollen bei der EU-Kommission die Eröffnung eines Verfahrens wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 2009/28/CE verlangen. Darüber hinaus soll vor dem italienischen Verfassungsgericht geklagt werden.

Ausländischen Investoren werde empfohlen, wegen der Verletzung des Vertrages über die Energiecharta durch den italienischen Staat zu klagen.
Gegenüber der Gesetzesvorlage von Ende Juli gab es nur noch kleine Änderungen bei den Kürzungen bei Option 3 (definitive Kürzung bei einer Laufzeit von 20 Jahre, wie bisher: Kürzung der Vergütung um 6% für Anlagen über 200 und bis 500 kW; -7% für Anlagen über 500 und bis 900 kW und -8% für Anlagen über 900 kW. Einen Ausgleich wie in Option 2 gibt es nicht.
Der Solarserver berichtete bereits über den Gesetzesvorschlag.

11.08.2014 | Quelle: New Energy Projects  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen