Auch alte Biogasanlagen sollen Bonus erhalten

  Solarthemen 429. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat am 7. August 2014 entschieden, dass auch ältere Biogasanlagen, die erst nachträglich nach dem Bundesimmissionschutzgesetz genehmigt werden mussten, den Emissionsminderungsbonus nach dem EEG 2009 erhalten können.

Schon zuvor hatte das Landgericht Stuttgart in erster Instanz erklärt, der Bonus sei aber nur zu zahlen, wenn in die Anlagen investiert wurde mit dem Ziel, die Formaldehydemissionen zu vermindern. Das OLG sieht nun eine solche Einschränkung als nicht gerechtfertigt an. Sobald eine Anlage, auch wenn sie ursprünglich nur nach dem Baurecht genehmigt wurde, durch eine Gesetzesänderung nachträglich unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fällt, hat der Betreiber einen Anspruch auf den Bonus, wenn die Grenzwerte der TA Luft eingehalten werden. Wie Christoph Richter von der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft erklärt, habe das OLG Stuttgart als erstes diese zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern heftig umstrittene Frage entschieden: „Es bleibt gleichwohl abzuwarten, ob die Netzbetreiber diesem Urteil nun folgen und den Anspruch an berechtigte Anlagen, also an solche Anlagen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 in Betrieb genommen wurden, auszahlen werden.“ Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, das OLG habe die Revision zugelassen. (Andreas Witt)

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