BGH: EEG-Umlage ist keine staatliche Abgabe

  Solarthemen 429. In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss stellt der Bundesgerichtshof klar, dass es sich beim EEG um keine Abgabe und damit auch um keine Beihilfe handelt.

Beschlossen wurde das Urteil schon am 25. Juni. Darin ging es um die Klage eines Textilunternehmens gegen die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das Unternehmen hielt die Umlage für verfassungswidrig. Der BGH erklärt, es handele sich nicht um eine Sonderabgabe. Geldflüsse gebe es ausschließlich zwischen Personen des Privatrechts. Würde auch die Politik diesem Urteil folgen, so wäre allerdings klar, dass das EEG nicht den EU-Beihilferichtlinien unterliegt. (Andreas Witt)

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