Effizienzlabel für Heizungen: Jetzt geht es ans Umsetzen
Erst im Juli hat die EU-Komission weitere Mitteilungen zu umweltgerechten Raumheizgeräten und Kombiheizern sowie Warmwasserbereitern veröffentlicht, die weitere Regeln zur Prüfung von Heizungen und Solarkollektoren festlegen. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erwartet von der EU-Kommission in Kürze noch eine Anleitung (Implementing Guide), die weitere, bislang noch offene Fragen klären kann. Es betrifft jeden Installateur Die Richtlinie betrifft alle Heizungen, außer solchen, die wie Pelletsanlagen mit Festbrennstoffen betrieben werden. Auch Brennstoffzellen werden noch nicht erfasst. Zudem müssen bestimmte Produktdatenblätter für Regelungen, Solarkollektoren und Speicher bis 2000 Liter Volumen vorliegen. All diese Komponenten, die in Heizsystemen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis 400 kW zum Einsatz kommen, dürfen ab dem Stichtag am 26. September 2015 nur noch verkauft werden, wenn sie entspreched gekennzeichnet sind. Relevant ist die Verordnung für alle Marktakteure, also Hersteller, Großhändler und Installateure. Auch Online-Händler müssen für eine entsprechende Kennzeichnung sorgen; dafür hat die Kommission am 17. Mai eine eigene Verordnung erlassen. Jede von den Verordnungen erfasste Heizung, jeder Durchlauferhitzer, jeder Speicher darf nur noch dann in Schaufenstern und Ausstellungsräumen präsentiert werden, wenn die Anlagen mit den passenden Labeln bzw. Produktdatenblättern versehen sind. Einige Heizungsbauer seien in der Vorbereitung schon recht weit, hat Christian Stadler den Eindruck. Er ist Vorsitzender der Solar Thermal Energy Standardisation & Certification Working Group, zu der sich neben dem Bundesverband Solarwirtschaft und dem Bundesindustrieverband für Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) auch die European Solar Thermal Industry Federation (ESTIF) and die Association of the European Heating Industry (EHI) zusammen gefunden haben. Er fungiert hier auch als Sprecher der Branche gegenüber der EU-Kommission. Manche Firmen unvorbereitet Es gebe aber auch Unternehmen, die ständen erst am Anfang, sagt Stadler: „Das halte ich für bedenklich.“ Und auch viele Großhändler seien offenbar noch nicht wirklich an dem Thema dran, so Stadler. Aber diese Gruppe müsse ebenso wie Installateure dann aktiv werden, wenn sie Systeme aus Komponenten zusammenstelle – das beginnt schon, wenn eine Heizung mit einem Regler oder einer Pumpe kombiniert wird, die nicht schon von einem Anbieter als Anlage mit einem „Paketlabel“ versehen wurde. Stadler berichtet, es seien noch nicht alle Fragen geklärt, was auch zeige, dass noch Punkte zu interpretieren seien. Er selbst warte auf den Implementing Guide der Kommission. Aber Stadler sagt auch: „Auf der Basis dessen, was vorliegt, kann man sich schon gut vorbereiten.“ Spezialfragen offen Ein bislang noch nicht geklärter Spezialfall ist etwa der anzugebende Wert der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz (EtaWH), wenn die Backup-Warmwasserbereitung einer Solarkombination aus einem Heizkessel und einem Solarspeicher besteht. Hier gibt es momentan noch keine Angaben zum EtaWH des Heizkessels allein. Stadler erwartet die Klärung im Implementing Guide. Das Problem sei hier, dass die Direktive ein Messverfahren vorschreibe, bei dem der Kessel zusammen mit dem Speicher entlang eines Zapfprofils getestet werde. Das sei bei der Vielzahl an möglichen Kombinationen aber nicht zu leisten. Die Branche habe daher ein Berechnungverfahren vorgeschlagen, das auf bestimmten Messungen beruhe und so die grundsätzlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllen könne. Stadler ist zuversichtlich, dass die Kommission dem Vorschlag folgt. Schon zu Beginn dieses Jahres habe sie die Bereitschaft signalisiert, auf einige Tests zu verzichten, die sie ursprünglich vorschreiben wollte (siehe Solarthemen 412 und 418). Stadler, der nach seiner Tätigkeit bei General Solar Systems nun bei der Arcon Solarwärme GmbH arbeitet, verzeichnet ein inzwischen wachsendes Interesse an der Richtlinie. Die Breite der Solarbranche hat sie aber wohl noch nicht erreicht. Umfrage bei Heizungsbauern Eine kurzfristig angesetzte Umfrage der Solarthemen bei den wichtigsten Heizungsherstellern hat nur zu verhaltenen Rückmeldungen geführt. Einzelne Unternehmen erklärten, sie könnten nicht antworten, weil der eine Experte für das Thema im Urlaub sei. Wir hatten danach gefragt, ob sich die Unternehmen überhaupt schon mit dem Energielabeling befassen und welche generelle Position die Unternehmen dazu haben. Die Ökodesign-Richtlinie scheint also in einigen Unternehmen jedenfalls nur von wenigen Mitarbeitern beachtet zu werden. Für viele Pressestellen und Marketingabteilungen ist es offenbar noch kein Thema. Schon intensiv an der Umsetzung arbeitet Bosch Thermotechnk. „Wir haben eine Projektgruppe ErP mit Vertretern aus den Produktbereichen, den Ländermärkten und den Zentralabteilungen eingerichtet, die sich intensiv mit der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie beschäftigt“, erklärt Stefan Vötsch, der Projektleiter für die Einführung Ökodesign-Richtlinie bei Bosch Thermotechnik: „Auf die Mitglieder der Projektgruppe kommen unterschiedlichste Aufgaben zu. So müssen sie beispielsweise alle Daten komplettieren, die Einführungs- und Auslaufszenarien in den Auslieferungslagern planen und vieles mehr.“ Enorme Markt-Auswirkungen Bosch gehe davon aus, so Vötsch, dass zum Stichtag alle Produkte mit einem Label versehen sein werden. „Das Thema Systeme ist für uns als Hersteller aufgrund der zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten sehr komplex und gleichzeitig für uns und die Fachbetriebe sehr wichtig“, sagt Vötsch: „Deshalb werden wir es kontinuierlich voranbringen und auch nach dem Einführungstermin zusätzliche Systeme als sinnvolle Kombinationen im Markt labeln.“ Nach Meinung von Bosch wird die Richtlinie in vielen Ländern der Europäischen Union enorme Auswirkungen auf die Markt- und Wettbewerbssituation haben. Vötsch betont: „Insofern ist aus unserer Sicht die Richtlinie seit langem die bedeutendste Veränderung auf dem europäischen Markt für Heiztechnik und Warmwasserbereitung.“ Bosch will im Markt punkten und für Fachbetriebe fertig abgestimmte Systeme anbieten, so dass sich diese nicht so intensiv damit befassen müssen. Die Richtlinie sei aber auch sehr komplex, meint Vötsch: „Das zeigt schon allein die Anzahl von 13 verschiedenen Labeln, die aufgeteilt sind in Produkt- und Paketlabel.“ Es werde eine schwierige Aufgabe, dies den Endkunden zu vermitteln. Kein Problem sei es aber aus Sicht von Bosch, dass noch nicht alle Anlagen, wie zum Beispiel Pelletheizungen, erfasst seien. „Die Entscheidung der Endkunden für eine Holzheizung wird nicht in erster Linie durch ein Label beeinflusst werden, sondern vor allem durch die Entscheidung für einen bestimmten Brennstoff“, erklärt Vötsch. Und weil sie später noch einbezogen werde, sei das kein Nachteil für die Technik an sich. Anders sieht das Paradigma. Das Nichteinbeziehen von Pelletanlagen in die Richtlinie sei ein „klarer Nachteil“, sagt Geschäftsführer Jürgen Korff. „Es wird dem Handwerker sehr schwer fallen, dem Endkunden zu vermitteln, warum Biomasse nicht klassifiziert ist.“ Viessmann befürchte, die Unterscheidung zwischen Produkt- und Paketlabeln könne Verbraucher verwirren, erklärt Wolfgang Rogatty, der Fachpressesprecher des Unternehmens: „Darüber hinaus werden einige effiziente Produkte im Markt benachteiligt, weil sie noch nicht in den Richtlinien berücksichtigt sind bzw. die entsprechenden Berechnungsmethoden fehlen.“ Hierzu gehörten neben Pellet- und Scheitholzkesseln auch die hocheffizienten Brennstoffzellen-Heizgeräte. Sowohl Viessmann als auch Paradigma befassen sich nach eigener Aussage schon intensiv mit der Richtlinie. So entwickele Viessmann zur Unterstützung der Handwerker eine eigene Software, berichtet Rogatty. Paradigma werde bis zum Stichtag alle Geräte berechnet und eingestuft haben, erklärt Korff. Das Unternehmen sehe das Label jedoch kritisch, weil es einerseits einen sehr hohen Aufwand bedeute, aber die standardisierte Aufbereitung andererseits nicht den tatsächlich effizientesten Anlagen und den besten Solarkollektoren Vorteile verschaffe. (Andreas Witt) Weitere Informationen: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Die BAM soll im Auftrag der Regierung alle betroffenen Gruppen über die Ökodesign-Verordnungen informieren. Alle Materialien dazu sind auch auf der Internetseite der BAM verfügbar: www.ebpg.de Unter „Produktgtruppen“ finden sich die Infos zu Heizungen und Warmwasserbereitern bei ENER 1 und ENER 2. Leitfaden zur Richtlinie Der Bundesverband Solarwirtschaft hat im Juli einen Leitfaden „Solarthermie in der Energy-related Produkte Richtline (ErP)“ herausgebracht.Er erklärt wichtige Aspekte und gibt einen Überblick über die relevanten Regelungen, ist allerdings keine leichte Kost. Der Leitfaden kann im BSW-Internetshop unter www.solarwirtschaft.de für 65,39 Euro bezogen werden.