Solarthemen 429. Mit Inkrafttreten des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Bundesnetzagentur das neue Anlagenregister gestartet, in das alle neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen eingetragen werden müssen. Ebenso sind Stilllegungen zu melden; sonst drohen Bußgelder.
Wie Jennifer Rendla, Pressesprecherin der Bundesnetzagentur, gegenüber den Solarthemen erklärte, seien bis 8. August die zwei ersten Anlagen gemeldet worden. Generell sollen die Betreiber bis drei Wochen nach Inbetriebnahme einer Anlage die geforderten Daten per Formular einreichen. Sonst haben sie keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem EEG. Die im Anlagenregister geforderten Daten sind wesentlich umfangreicher als im schon bei der Netzagentur geführten Photovoltaik-Anlagenregister. So werden etwa bei Windkraftanlagen auch die Hersteller und die Nabenhöhe der Anlage erfragt. Wer hier keine oder falsch Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das könne mit einem Bußgeld geahndet werden, so Rendla. Im schlimmsten Falle seien dies 50000 Euro. Später sollten auch Photovoltaikanlagen im neuen Register erfasst werden. Einen Termin dafür gebe es aber noch nicht, sagt Rendla. Dies liege auch an der Methode der Datenerfassung. Bei den PV-Anlagen sei diese online möglich. Doch bei der Vielzahl der geforderten Daten sei dies für das allgemeine Anlagenregister noch nicht möglich gewesen. (Andreas Witt)