Solarstromvergütung ab August 2014

  Solarthemen 429.Die Bundesnetzagentur hat auch die ab 1. August 2014, nach Beschluss des neuen EEG geltenden Einspeisevergütungen bekannt gegeben. private] Nach dem neuen EEG wird nun unterschieden zwischen den Einspeisevergütungen und den „anzulegenden Werten“. Letztere sind relevant als Erlösobergrenzen beim Marktprämienmodell. Um den Managementaufwand auszugleichen, sind die anzulegenden Werte – unabhängig von der Größe einer […]

  Solarthemen 429.Die Bundesnetzagentur hat auch die ab 1. August 2014, nach Beschluss des neuen EEG geltenden Einspeisevergütungen bekannt gegeben. private] Nach dem neuen EEG wird nun unterschieden zwischen den Einspeisevergütungen und den „anzulegenden Werten“. Letztere sind relevant als Erlösobergrenzen beim Marktprämienmodell. Um den Managementaufwand auszugleichen, sind die anzulegenden Werte – unabhängig von der Größe einer Anlage – im August generell 0,4 Cent/kWh höher als die Einspeisevergütungen. Bei Anlagen, die größer als 10 kW und maximal 500 kW stark sind, ergibt sich aus dem neuen EEG gegenüber den im Juli in Betrieb genommenen Anlagen eine Steigerung bei den Einspeisevergütungen. Generell werden nur noch für Anlagen mit einer maximalen Leistung von 500 kW Einspeisevergütungen gezahlt. (Andreas Witt)

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