Erlass: 20 GW Windkraft in Niedersachsen

Solarthemen 430. Der Entwurf für einen Windenergieerlass des niedersächsischen Energieministeriums sorgt für Diskussionen.

Zunächst wollte sich das niedersächsische Umweltministerium mit der Veröffentlichung des Entwurfs eines Windenergieerlasses noch ein wenig Zeit lassen; es wäre der erste in diesem Bundesland, der die Leitlinien des Landkreistages ersetzen und für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Erst sollte er im „Dialog Windkraft“ ausführlich diskutiert und anschließend vom Kabinett verabschiedet werden, so Inka Burow, stellvertretende Pressesprecherin des Umweltministeriums, gegenüber den Solarthemen. Ziel sei es, den Erlass bis Ende des Jahres durchs Kabinett zu bringen. Doch die öffentliche Diskussion um den Erlass bewegte das Ministerium, schon den Entwurf zu veröffentlichen. Der sieht bis 2050 ein Ziel von 20 GW WIndkraftleistung im Land vor. Dafür müssten in einzelnen Landkreisen mehr Flächen ausgewiesen werden als bislang vorgesehen. Bei 4000 Anlagen mit jeweils 5 MW Leistung wären nach Angaben des Ministeriums 1,2 Prozent der Landesfläche für den Windkraftausbau erforderlich. In Niedersachsen soll es keine Höhenbegrenzungen für Anlagen geben und der Abstand von Anlagen zur Wohnbebauung soll bei der zweifachen Höhe der Anlage liegen – Bayern will die zehnfache Höhe vorschreiben. Mit Blick auf das Luftverkehrsrecht seien die Aussagen im Entwurf „bahnbrechend“, sagt Rechtsanwalt Christian Falke von der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft. Denn laut Entwurf muss die Genehmigungsbehörde in bestimmten Fällen der Empfehlung der Luftfahrtbehörde nicht folgen. Betreiber von Windkraftanlagen könnten durch Gutachten auch eine gegenteilige Entscheidung bewirken.(Andreas Witt)

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