Pelletsanlagen ab 2015 mit engerem Grenzwert

Solarthemen 430. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband DEPV macht darauf aufmerksam, dass Pelletsheizungen, die nach dem 1. Januar 2015 installiert werden, auf einen stren­geren Feinstaubwert zu kontrollieren sind.

Am Stichtag steigt der Grenzwert laut der 1. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (1. BImSchV) von bislang 60 Milligramm pro Kubikmeter auf 20 Milligramm pro Kubikmeter. Anlagen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden, müssen diesen Wert bereits heute einhalten. Die einzige Änderung laut DEPV: Künftig fallen für neue Anlagen jährliche Feinstaubmessungen mit empfindlichem Gerät an. Die Mehrkosten dafür könne man sich sparen, wenn man noch im Jahr 2014 investiere. Und dann am besten gleich das neue Pelletslager füllen, denn aktuell sind Pellets wegen des milden Winters 2013/14 deutlich günstiger als im Vorjahr. (Guido Bröer)

Beliebte Artikel

Schließen