Welche Photovoltaik-Leistung soll gelten?

Solarthemen 430. Bislang wird als installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland meist die Summe der Modulleistungen gezählt. Einige Experten möchten nun die maximal mögliche Wechselstromleistung zum Maß der Dinge machen – ein Politikum.  

Eigentlich lasse das EEG schon heute gar keine andere Interpretation zu, meinen der Geschäftsführer des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV), Wolf von Fabeck, und der Energierechtler Patrick Schweisthal. Sie begründen dies in einem Artikel auf der SFV-Homepage (www.sfv.de) mit § 5 des EEG. Dort wird der Begriff der „installierten Leistung“ einer Anlage bestimmt als „die elektrische Wirkleistung, die die Anlage bei bestim­mungs­gemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkung unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann“. Ist die Leistung des Wech­sel­rich- ters kleiner als die Peakleistung der Module, so müsse erstere der Maßstab sein. Denn ohne einen Wechselrichter könnten die Module keinen Strom liefern und sei die Anlage im EEG-Sinne nicht komplett, so von Fabeck. Ähnliches gelte, wenn Module in Ost-West-Richtung installiert werden. Sie erreichen dann nie ihre laut Typenschild mögliche Leistung. Mit der 70-Prozent-Regel für Kleinanlagen und auch mit der 60-Prozent-Regel im KfW-Speicher-Förderprogramm hat die Politik sogar selbst Vorgaben gemacht, um die Wirkleistung zahlreicher Anlagen zu begrenzen. Vielfältige Auswirkungen Würde deren installierte Leistung beim obligatorischen Eintrag im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) anders beziffert, so hätte dies vielfältige Auswirkungen: individuell auf die Vergütungsstufe oder die Bagatellgrenze der Eigenverbrauchsumlage, allgemein auf den atmenden Deckel oder die absolute Fördergrenze bei 52 Gigawatt PV. Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) macht sich deshalb für einen Paradigmenwechsel stark. BSW-Geschäftsführer Jörg Mayer: „Bislang wird die maximale Nennleistung der installierten Module als Messgröße für den Photovoltaik-Zubau verwendet. Diese Praxis scheint heute überholt. Mittlerweile werden vielfach Eigenverbrauchsanlagen gebaut, die nur Teile des erzeugten Stroms einspeisen. Wenn weiterhin die potenzielle Gesamtleistung des Photovoltaik-Generators als Maßstab genutzt wird, wären Schieflagen bei der Planung des Netzausbaus vorstellbar.“ Die Wechselrichter-Nennleistung sei eine deutlich geeignetere Planungsgrundlage für die Systemintegration und Vergütung. Bei den geplanten Pilot-Ausschreibungen für Solar-Parks setze sich der BSW bereits dafür ein, die Wechselstromleistung zur Grundlage zu nehmen. Die BNetzA, aus deren Fragebogen für das Anlagenregister derzeit nicht ganz zweifelsfrei zu schließen ist, ob Modul- oder Wechselrichterleistung abgefragt wird, stellt auf Anfrage klar, dort sei die Summe der Modulleistungen einzutragen. „Dies ist historisch bedingt“, begründet Sprecherin Steffi Thiele. „Im Übrigen ist rechtlich betrachtet der Wechselrichter nicht Bestandteil der PV-Anlage“, sagt Martin Winkler von der Clearingstelle EEG. Genau dies ist freilich unter Experten umstritten (Guido Bröer)

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