Photovoltaik-Technologieschub für die Energiewende: Oberösterreich fördert ab sofort private Solarstrom-Speicher

In Oberösterreich sind derzeit 15.500 Photovoltaik-Anlagen installiert. „Der Energieverbrauchsanteil liegt derzeit bei ca. 30 % im Direktverbrauch, der Rest fließt in das öffentliche Stromnetz. Ziel der neuen Impulsförderung des Landes OÖ ist die Erweiterung auf mindestens 70 %“, erklärte Landesrat Rudi Anschober bei der Präsentation des neuen Solarspeicher-Förderprogramms.

Gefördert werden Solarstrom-Speicher von oberösterreichischen Privatpersonen. Der Speicher muss notstromfähig sein, die Förderhöhe beträgt maximal 4.800 Euro. Das Umwelt- und Energieressort des Landes Oberösterreich stellt für diese Impulsförderung eine Million Euro zur Verfügung – damit können rund 200 stationäre Solar-Speicher gefördert werden.

Oberösterreich will 10 Prozent Solarstromanteil bis 2020
Derzeit sind in Oberösterreich Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 140 Megawatt (MWp) installiert, die rund 0,8 % des Stromverbrauchs des Bundeslandes decken. Das neue, ehrgeizige Ziel von LR Anschober ist ein Anteil von 10 Prozent Stromerzeugung aus Sonnenenergie bis 2020.
„Die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sind bei Sonnenstrom auf einem guten Weg – nun ist auch die passende Ergänzung zur Photovoltaik-Stromerzeugung marktreif: Die Speicherung von Sonnenstrom mittels Solarspeicher. Das Umweltressort unterstützt diese Entwicklung und fördert Ankauf und Installation stationärer Solarspeicher."

Speicher zur Solarstrom-Eigenverbrauchsoptimierung für Photovoltaik-Anlagen bis maximal 50 kW
Das Bundesland fördert den Kauf und die Errichtung von stationären Solarstrom-Speichern auf Lithium-Technologie-Basis für die Eigenverbrauchsoptimierung von Photovoltaikanlagen bis maximal 50 kWpeak am selben Standort. Die Förderung der Photovoltaikanlage selbst ist nicht Gegenstand dieser Förderaktion. Es können auch Nachrüstungen bestehender Photovoltaikanlagen gefördert werden.
Die Speicher-Förderung beträgt bis zu 800 Euro je kWh Nennleistung oder maximal 50 Prozent der Brutto-Anschaffungskosten. Gefördert werden stationäre Speichersysteme mit einer maximal geförderten Nennleistung von 6 kWh.

01.09.2014 | Quelle: Landesrat Rudi Anschober; Bild: BSW-Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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