Italien kürzt Photovoltaik-Einspeisevergütung definitiv rückwirkend und erhebt neue Abgaben auf Solarstrom-Eigenverbrauch

Am 07.08.2014 hat der italienische Senat ein Gesetzesdekret verabschiedet, das erhebliche rückwirkende Kürzungen der garantierten Photovoltaik-Einspeisevergütung und neue Abgaben auf den Solarstrom-Eigenverbrauch vorsieht, berichtet der europäische Photovoltaik-Industrieverband EPIA.

Die neuen Regelungen würden das Investitionsklima für Photovoltaik in dem Land und das Image Europas als stabiler Investitionsplatz erheblich schädigen, betont der Verband.

EPIA-Präsident Oliver Schäfer: Neues Gesetz zwingt zur Wahl zwischen mehreren Übeln
Das Gesetz ändert rückwirkend die Vergütung für bestehende Photovoltaik-Anlagen ab dem 01.01.2015. Anlagenbesitzer, denen das Förderprogramm „Conto Energia“ eine Vergütung über 20 Jahre garantiert hatte, müssen sich nun zwischen drei Optionen entscheiden, die alle eine Kürzung der Solarstrom-Vergütung bedeuten.
„Das neue Gesetzesdekret zwingt italienische Photovoltaik-Anlagenbesitzer, zwischen verschiedenen Übeln zu wählen. Das destabilisiert nicht nur den blühenden italienischen PV-Markt, sondern ist auch ein sehr schlechtes Signal für die gesamte italienische Wirtschaft, da es zeigt, dass es in unserem Land für Investoren keine Rechtssicherheit mehr gibt, egal in welchem Sektor“, kommentiert EPIA-Präsident Oliver Schäfer.

5 % Abgabe auf Solarstrom-Eigenverbrauch
Das Gesetz sieht zwar einige Ausnahmeregelungen vor; EPIA warnt jedoch, dass diese nicht genügten, um ein stabiles, vorhersehbares Investitionsumfeld zu schaffen.
Außerdem soll der Solarstrom-Eigenverbrauch ab 01.01.2015 mit einer 5-prozentigen „allgemeinen System-Abgabe“ belastet werden.
„Prosumer können das Energiesystem flexibler machen und einen kostspieligen Netzausbau verhindern. Aber diese neuen Geschäftsmodelle können nicht wirken, wenn neue Steuern und Gebühren an falscher Stelle auferlegt werden“, betont Schäfer.

Das Gesetzesdekret d-l 91/2014 bietet folgende Optionen:

  1. Der Vergütungszeitraum wird auf 24 Jahre verlängert und die Einspeisevergütung um 17–25 % gekürzt (je näher das Ende des 20-jähigen Zeitraums, desto stärker die Kürzung),
  2. Eine 5–9-prozentige Kürzung über die ursprünglich festgelegten 20 Jahre (je größer die PV-Anlage, desto stärker die Kürzung),
  3. oder eine Verschiebung der Zahlung, indem zunächst eine noch festzulegende niedrigere Vergütung bezahlt wird und anschließend eine höhere (Laufzeit bleibt bei 20 Jahren).

08.09.2014 | Quelle: EPIA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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