Energiefonds kommt dauerhaft an den Tropf

Solarthemen 431. Die Bezuschussung des Energie- und Klimafonds (EKF) aus dem Bundeshaushalt soll gesetz­lich verankert werden. Die Bundesregierung hat Anfang September einen Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzierung des Energie- und Klimafonds in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz soll für die Folgejahre formal regeln, was für dieses Jahr bereits mit dem Bundeshaushalt 2014 vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen wurde: Aus dem Bundeshaushalt werden Zuschüsse an den EKF gezahlt als Kompensation für die zu geringen Einnahmen des Fonds aus dem CO2-Zertifikatehandel.

Eigentlich sollte sich der Fonds ausschließlich aus den Einnahmen des deutschen Staates aus der Versteigerung von Emissionsrechten finanzieren. Doch das Überangebot von Zertifikaten verdirbt seit Jahren den Preis. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Die geringen Einnahmen des Energie- und Klimafonds reichen daher derzeit nicht aus, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, so dass eine Stärkung der Einnahmeseite des Energie- und Klimafonds erforderlich ist.“ Stimmt der Bundestag dem Gesetz zu, schafft er damit eine Ermächtigung für die Bundesregierung, den chronisch unterfinanzierten Fonds auch in den nächsten vier Jahren mit Beträgen zwischen 781 Millionen und 848 Millionen Euro pro Jahr zu stützen. Bereits mit dem vor der Sommerpause beschlossenen Bundesetat 2014 ist erstmals ein derartiger Zuschuss von bis zu 655 Millionen Euro vom Parlament freigegeben worden.

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