Gesetzliche Ökostromdefinition möglich

Solarthemen 431. In einem Rechtsgutachten hat der Verein EnergieVision, der das OK-Power-Label herausgibt, von der Kanzlei Becker, Büttner, Held (BBH) die prinzipielle Machbarkeit einer gesetzlichen Begriffsbestimmung für Ökostrom bestätigen lassen.

„Wir ärgern uns darüber, dass sich die Bundesregierung beim Thema Ökostrommarkt so zurückhält“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie Verbraucherzentrale NRW, die den Verein Energievision gemeinsam mit dem Ökoinstitut trägt. Derzeit würden schwarze Schafe hunderttausende von Stromkunden mit vermeindlichen Ökostrom-Argumenten ködern, berichtet Sieverding. Durchaus selbstkritisch gesteht er ein, dass es auch dem seriösen Teil der Branche und den Zertifizierern bislang nicht gelungen sei, sich auf einheitliche Kriterien für den Ökostrom zu einigen: „Die Vielzahl an Ökostrom-Labeln, unterschiedliche Qualitätsstandards und entsprechend uneindeutige Zertifizierungen eröffnen den Anbietern Grauzonen, die ihre Marketingabteilungen geschickt zu nutzen wissen. Dadurch fühlen sich Verbraucher getäuscht und wird Ökostrom insgesamt in Misskredit gebracht.“ Bei Lebensmitteln sei der Prozess deutlich weiter fortgeschritten. Hier lasse sich zumindest mit dem Begriff „Bio“ inzwischen kein Schindluder mehr treiben, seit EU-weit verbindliche Kriterien dafür definiert worden seien. Adressat des BBH-Gutachtens sei bei Ökostromthema aber zunächst die Bundesregierung, nicht Brüssel, so Sieverding Autor: Guido Bröer

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