Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Parks
In einigen Punkten werde es sicher Änderungen geben, ist auf Arbeitsebene im BMWi zu erfahren. Allerdings dürfte sich an der geplanten Grundstruktur nicht viel ändern, wenn es nach dem Ministerium geht. Ad acta gelegt hat man dort offenbar die Idee, die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Voraussetzung für einen Zuschlag zu machen. Dies hatten sich die Verfasser der Eckpunkte als wichtigste Hilfestellung für kleinere Projekte mit lokaler Investorenstruktur gedacht. Doch nicht nur Vertreter der klassischen Energiewirtschaft wie der BDEW, sondern auch Lobbygruppen aus der Bürgerenergie-Ecke, wie das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), hatten abgewunken. Eine solche Verknüpfung würde laut BBEn „die Situation unter Umständen sogar noch verschlimmern. Denn dadurch würden die über Eigenkapital zu finanzierenden Vorlaufkosten vor der Auktion weiter erhöht.“ Das Bündnis ist sich vielmehr mit dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) einig, dass im Gegensatz zu den ursprünglichen BMWi-Plänen bei jeder Ausschreibungsrunde ein eigenes Segment von mindestens einem Viertel der Photovoltaik-Leistung für Bürgerenergieprojekte reserviert werden soll. Als Definition für zugelassene Bieter wünschen sich die Verbände, dass die Anlagen in diesem Segment einerseits nicht größer sein sollen als 5 MW und andererseits eine entsprechende Eigentümerstruktur. Der Bieter soll entweder eine Gesellschaft mit Sitz in der Standortgemeinde sein, deren Stimmrechtsanteile zu mindestens 50 Prozent von mindestens sieben natürlichen Personen aus der Region gehalten werden. Konkrete Sonderregelungen schlagen die Verbände für Genossenschaften und Kommunen als Eigentümer vor. Sollte eine lokale Initiative beim Bieterverfahren nicht zum Zuge kommen, so wünschen sich die Verbände für sie ein Recht auf Rückzahlung vergeblicher Planungskosten. Schließlich fehle es ihnen im Gegensatz zu überregionalen Akteuren an Möglichkeiten zur Risikostreuung. Demgegenüber hält der BDEW jede Spezialbehandlung von Projekt- oder Bietergruppen im Rahmen der Ausschreibungen grundsätzlich für falsch: „Sonderregelungen für kleine Projekte sind nicht erforderlich. Sie würden die Komplexität der Ausschreibung deutlich erhöhen.“ Einig ist sich der BDEW mit dem BSW hingegen, dass mit den Ausschreibungen die bisherige Begrenzung auf Konversionsflächen und Randstreifen von Autobahnen und Bahnlinien entfallen sollte. Auch im Ministerium gibt es dafür deutliche Sympathien. Doch der Punkt ist in der CDU/CSU hochbrisant.