Solarthemen 431. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) strebt weiterhin an, die Belastung von Eigenstromversorgern mit der EEG-Umlage per Verfassungklage klären zu lassen. Dies bekräftigte BSW-Geschäftsführer Jörg Mayer gegenüber den Solarthemen.
Die Drohung mit der Verfassungsklage sei kein bloßes Säbelrasseln während der Debatte um die EEG-Novelle gewesen, sagte Mayer. Vielmehr sei man im Verband überzeugt, dass die Neuregelung im § 61 des EEG den Prinzipien des deutschen Grundgesetzes widerspreche. „Aber wir brauchen erstmal einen Kläger“, erklärt Mayer, warum es seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August zunächst still um das Thema geworden ist. Der Verband selbst habe in dieser Angelegenheit kein Klagerecht. „Wenn es zu einer Klage kommt, dann werden wir den Kläger sicherlich gern unterstützen“, verspricht Mayer. Ähnliches ist aus des Bundesverband Kraft-Wärmekopplung zu hören, dessen Vorstandsmitglied, der Leipziger Energierechtler Martin Maslaton, schon vor Monaten ein entsprechendes Gutachten verfasst hatte. Trotzdem kann es noch ein bisschen dauern, bis die Eigenverbrauchs-Umlage vor Gericht landet. Denn von den Betreibern neugebauter Solaranlagen, die von der Eigenverbrauchs-Abgabe betroffen sind, dürfte noch niemand eine Rechnung bekommen haben, gegen die er Widerspruch einlegen könnte. Die Übertragungsnetzbetreiber haben sich auf ein Moratorium verständigt: Bis auf weiteres wollen sie die Umlage auf eigenverbrauchten Strom nicht erheben, da noch nicht geklärt ist, ob sie selbst dieser gesetzlichen Pflicht des neuen EEG nachkommen müssen, oder ob stattdessen die Verteilnetzbetreiber per Verordnung nach EEG § 91 in die Pflicht genommen werden.