Ökostrom-Anbieter präsentieren Grünstrom-Markt-Modell; direkte Lieferwege gefordert

Mehrere deutsche Ökostrom-Anbieter fordern neue Vermarktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Das „Grünstrom-Markt-Modell“ soll die direkte und nachvollziehbare Versorgung der Kunden mit echtem Ökostrom garantieren und die schwankende Versorgung mit Solar- und Windstrom besser an die tatsächliche Nachfrage anpassen, berichtet die Greenpeace Energy eG (Hamburg) in einer Pressemitteilung.

Das Modell stammt von der Clean Energy Sourcing AG (Leipzig), Greenpeace Energy, den ElektrizitätsWerken Schönau und der NATURSTROM AG (Düsseldorf).

Modell soll Marktprämiensystem ergänzen
„Ökostrom-Kunden wollen wissen, aus welchen konkreten Anlagen ihr Strom wirklich kommt“, sagt Daniel Hölder von Clean Energy Sourcing.
„Das gilt gleichermaßen für private Haushaltskunden wie für große Industrieunternehmen. Unser Modell ist deshalb eine transparente, kostenneutrale und ökologisch sinnvolle Ergänzung zum bestehenden EEG.“
Das zum 01.08.2014 reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass Betreiber neuer Ökostrom-Anlagen ihren Strom in der Regel über ein Marktprämiensystem an der Strombörse verkaufen müssen. Da in diesem System jedoch keine Herkunftsnachweise für Grünstrom ausgestellt werden dürfen, könne dieser Strom auch nicht als Ökostrom an Endkunden geliefert werden, so Greenpeace Energy.

Grünstrom-Markt-Modell trägt zur Akteursvielfalt bei; Mehreinnahmen für das EEG-System möglich
Das Grünstrom-Markt-Modell geht deshalb einen anderen Weg: Hier verkaufen Anlagen-Betreiber ihren Strom direkt an einen Versorger, der ihnen dafür den vollen Preis bezahlt. Dieser Grünstrom wird dann direkt an Endkunden weitergegeben – inklusive Herkunftsnachweis, ohne Umweg über die Strombörse. Damit entfalle auch die Zahlung der EEG-Umlage. „Das Modell trägt außerdem zur Akteursvielfalt bei, weil die Marktmacht nicht in die Hände weniger Direktvermarkter gelegt wird“, so Sebastian Sladek von den Elektrizitätswerken Schönau.
Zusätzliche Belastungen für das EEG-Konto würden durch das neue Modell nicht entstehen, betont Sladek. Insgesamt müssten die Versorger in dem Modell nämlich Strom im gleichen Umfang und zu den gleichen Durchschnittskosten einkaufen wie im EEG-System. Für dieses könnten sogar Mehreinnahmen entstehen, wenn die Versorger mehr Wind- oder Sonnenstrom einkaufen, als ihre Kunden zur selben Zeit verbrauchen.

Strafzahlung als Anreiz für Stromanbieter, Speicher einzusetzen
Beim Weiterverkauf dieser Überschüsse werde eine Art „Strafzahlung“ von 2 Cent pro Kilowattstunde fällig. „Dadurch entsteht ein finanzieller Anreiz für Stromanbieter, die schwankende Energieerzeugung aus Erneuerbaren besser mit der Nachfrage ihrer Kunden in Einklang zu bringen, etwa durch Lastverschiebung oder durch Speichertechnologien“, sagt Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy. „Statt Nachfrage für sauberen Strom anzureizen, zielt das Marktprämiensystem darauf ab, Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen bei negativen Börsenpreisen einfach abzuschalten. Das ist ökologisch und ökonomisch falsch“, so Keiffenheim.

NATURSTROM-Vorstand Hummel: nicht den gesamten Ökostrom an der Börse verramschen
„Auch die Politik hat erkannt, dass man in Zukunft nicht den gesamten Ökostrom an der Börse verramschen darf“, sagt Oliver Hummel, Vorstand der NATURSTROM AG. Die EEG-Novelle enthält deshalb eine Verordnungsermächtigung – eine Art Platzhalter für ein ergänzendes ökologisches Direktvermarktungssystem wie das Grünstrom-Markt-Modell. Eine entsprechende Verordnung muss nun vom Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeitet und beschlossen werden. „Wir wollen für das von uns entwickelte Grünstrom-Markt-Modell möglichst bald einen Konsens in Branche und Politik herstellen, damit die Verordnung bereits 2015 schnellstmöglich in Kraft treten kann“, so Hummel.
Weitere Informationen zur Funktion und zu den Effekten des Grünstrom-Markt-Modells auf der Info-Webseite www.gruenstrom-markt-modell.de.

18.09.2014 | Quelle: Greenpeace Energy eG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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