Rechnungshof: Regierung ohne Überblick
Wie Christiana Kern vom Bundesrechnungshof gegenüber den Solarthemen erklärte, sei der Anfang August erstellte Bericht nun nach einen Anhörungsverfahren veröffentlicht worden. Zwar bezieht sich der Bericht auf die schwarz-gelbe Regierungszeit, er bezieht aber auch die jetzige Regierung sehr deutlich in seine Stellungnahme ein. Dabei betont der Rechnungshof, es gehe ihm nicht um inhaltliche Fragen, sondern er wolle sich auf „Optimierungspotenziale im organisatorisch-methodischen Bereich“ konzentrieren. Letztlich kritisiert der Rechnungshof, dass die Regierung die Energiewende nicht systematisch im Griff habe. So seien die Kompetenzen in den Ministerien nicht ausreichend geklärt.Es würden aber auch die Ziele der Regierung nicht adäquat definiert. Sie spreche von der Verringerung des Primärenergiebedarfs und Verdoppelung der Sanierungsrate im Gebäudebereich, gebe dazu aber keine Parameter an: „Wenn bereits die Zielparameter nicht eindeutig definiert sind, bleibt unklar, was gemessen werden soll.“ Der Rechnungshof fordert einen zielorientierten Mitteleinsatz. Dabei sollten Bund und Länder möglichst einheitliche Ziele verfolgen. Er kritisiert aber, die Regierung selbst habe keinen Überblick, welche Maßnahmen sie mit welchem Erfolg selbst eingeleitet habe. Dies zeige sich darin, dass sie zur Evaluierung Externe beauftragen müsse. Zudem könne die Regierung nicht korrekt beziffern, wie viele Mittel von ihrer Seite in die Energiewende flössen und welche Einnahmen durch die Energiewende – etwa durch Umsatzsteuern auf die Stromsteuern – sie generiere. Als besonderen Punkt spricht der Bundesrechnungshof die Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Netzanbindung von Offshore-Anlagen an, die Übertragungsnetzbetreiber auf die Letztverbraucher abwälzen könnten. Diese Regelung ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofes missbrauchsanfällig, da die Netzbetreiber selbst über wesentliche Voraussetzungen für die Ansprüche entscheiden. Die Bundesregierung sehe diese Gefahr zwar nicht, so der Rechnungshof, jedoch sei die Erstattungsregelung jährlich immer bis zur Höchstgrenze in Anspruch genommen worden; 2014 waren es 760 Millionen Euro. Der Rechnungshof hält es daher für sachgerecht, dies zu evaluieren und zu prüfen, ob in den zurückliegenden Schadensfällen die Beteiligten jeweils der Schuldfrage nachgegangen sind und dies hinreichend dokumentiert haben.