Solarthemen 433. Im Laufe des Septembers sind einige Stellungnahmen zum Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes veröffentlicht worden. Den Referentenentwurf hatten das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium bereits am 28. Juli vorgelegt. Er sieht hohe Standards für den Schutz von Anlegern vor, die aus Sicht derjenigen, die auf Geld für ihre Projekte angewiesen sind, aber nur schwer bzw. mit […]
Solarthemen 433. Im Laufe des Septembers sind einige Stellungnahmen zum Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes veröffentlicht worden. Den Referentenentwurf hatten das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium bereits am 28. Juli vorgelegt. Er sieht hohe Standards für den Schutz von Anlegern vor, die aus Sicht derjenigen, die auf Geld für ihre Projekte angewiesen sind, aber nur schwer bzw. mit hohen Kosten zu erfüllen sind. So darf ausschließlich in Fachmedien sehr eingeschränkt für Finanzprodukte des „Grauen Kapitalmarkts“ geworben werden, etwa für Nachrangdarlehen für Bürgerenergieprojekte. Liegt das Finanzvolumen insgesamt bei mehr als 100000 Euro, soll zwingend ein Finanzprospekt erstellt werden, der der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) unterliegen würde. Jedes Jahr soll der Prospekt erneuert und ein Lagebericht erstellt werden. Für manche Projekte werden die neuen Anforderungen eine hohe Hürde sein. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband gehen sie jedoch nicht weit genug. Die Werbebeschränkungen seien nicht ausreichend konkret und es gebe noch zu viele Ausnahmen. Derzeit würden die Stellungnahmen ausgewertet, erklärte Julian Zado, Pressesprecher beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gegenüber den Solarthemen. Noch im Herbst solle ein neuer Entwurf für das Kleinanlegerschutzgesetz kommen, der dann auch im Bundeskabinett beraten und beschlossen werden solle.