Startschwierigkeiten beim EEG-Anlagenregister
Gerade mal insgesamt 64 Wind- und Biomasseanlagen wurden im August im Anlagenregister verzeichnet; Solarstromanlagen werden zunächst weiterhin getrennt im PV-Anlagenregister erfasst. Dabei müssen an das neue Anlagenregister nicht nur Inbetriebnahmen, sondern auch Genehmigungen, Stilllegungen sowie der erstmalige Anspruch auf die Flexiblisierungsprämie gemeldet werden. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Allerdings gilt noch bis 1. Dezember 2014 eine Übergangsfrist, bis zu der Anlagen nachgemeldet werden können. Wie Jennifer Rendla, Pressesprecherin der Bundesnetzagentur, gegenüber den Solarthemen erklärt, seien die Anlagenbetreiber für die Anmeldung der Anlagen bei der Netzagentur verantwortlich. Allein die Anmeldung beim Netzbetreiber reiche nicht aus. Fehler schon korrigiert Das Register dient auch dazu, die im EEG vorgesehenen Förderkorridore für die einzelnen Technologien einzuhalten. Dies soll sich transparent nachvollziehen lassen, weil die Bundesnetzagentur die jeweiligen Daten des Anlagenregisters monatlich veröffentlichen muss. Ende September war dies das erste Mal mit den Meldungen aus dem August der Fall. Doch in der ersten publizierten Tabelle gab es Fehler. So passten einige Postleitzahlen nicht zu den Standorten. Diese Fehler wurden im Laufe des Montags korrigiert – nach dem Hinweis durch die Solarthemen-Redaktion, wie Jennifer Rendla, Pressesprecherin der Netzagentur, erklärte. Das Bundesenergieministerium rechnet für das Anlagenregister mit jährlichen Kosten von rund 1 Million Euro; acht Planstellen sind bei der Netzagentur nur für das Anlagenregister vorgesehen. Hat sich das Anlagenregister einmal etabliert, wird es eine interessante Informationsquelle sein. So lässt sich derzeit darin ablesen, dass 10 der 23 Windkraftanlagen, die im August in Betrieb genommen wurden, Repowering-Projekte sind. Die Leistung der neu in Betrieb genommenen Windkraftanlagen liegt zwischen 2000 und 3075 kW.