Wird Wind- und Solar-Sprit auf die Biokraftstoff-Quote angerechnet?

Solarthemen 433. Der Bundestag stimmt am heutigen Donnerstag über eine Änderung des Bundes-Immissions­schutz­geset­zes (BImSchG) ab, um die Biokraftstoffquoten neu zu regeln.

Als erster Staat der EU wird Deutschland damit ab dem 1. Januar 2015 die Biokraftstoffquoten am Emissionsminderungspotenzial der verschiedenen Kraftstoffe messen. Dann soll fossilen Otto- und Dieselkraftstoffen jeweils Bio-Sprit mit einem Emissionsminderungspotenzial von 3,5 Prozent beigemischt werden. 2017 soll sich der Wert auf 4 Prozent und 2020 auf 6 Prozent erhöhen. Gegenüber der bisherigen deutschen Gesetzgebung, die die Mineralölkonzerne derzeit zur Bio-Beimischung von 6,25 Prozent des mengenmäßigen Gesamtvolumens verpflichtet, soll dies zunächst eine minimale Erhöhung, und ab 2017 eine Absenkung auf die europaweite Zielvorgabe der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie bedeuten. Das Gesetz sei de facto ein Rückschritt, reklamiert der Fachverband Biogas: Schon heute werde mit den gängigen Biokraftstoffen in Deutschland eine Emissionsminderung von rund 4 Prozent erzielt. Der Verband macht sich für eine Förderung von Erdgas-Fahrzeugen und für eine verpflichtende Beimischung von mindestens 20 Prozent Biomethan an Erdgas-Tankstellen stark. Diskutiert wurde in Berlin, ob das Gesetz auch Regelungen für die Bewertung von Kraftstoffen wie Methan und Wasserstoff enthalten soll, die mit überschüssigem Wind- und Solarstrom gewonnen werden. Die Länder hatten sich über den Bundesrat für eine Gleichstellung dieses neuartigen Alternativ-Sprits mit Biokraftstoffen stark gemacht. Der Bundesrat hat bei den Gesetzgebungsvorhaben keine mitentscheidende, sondern nur eine beratende Funktion. Auch die von der Deutschen Energieagentur (dena) koordinierte Strategieplattform Power to Gas hatte im Vorfeld für die Idee getrommelt. Ihr ging es nicht nur darum, Wind- und Solarkraftstoffe direkt zum Fahren zu verwenden. Sie wollte vielmehr erreichen, dass auch der Wasserstoff aus fossilen Rohstoffen, der in Raffinerien zunehmend zur Gewinnung hochwertiger Otto- und Dieselkraftstoffe eingesetzt wird, durch elektrolytisch aus fluktuierenden Erneuerbaren erzeugten Wasserstoff ersetzt und auf die Quote angerechnet wird. Die Bundesregierung möchte das Thema allerdings lieber noch nicht anfassen. In ihrer Gegenäußerung zum Bundesratsvotum bestätigt sie zwar, dass Wasserstoff, Power-to-Gas und Power-to-Liquid mittel- bis langfristig einen Beitrag zum Klimaschutz bei Kraftstoffen leisten könnten. Sie verweist aber auf die EU-Kommission, die derzeit an Vorschriften zur Anrechnung dieser Kraftstoffe auf die Treibhausgasquote arbeite. Die EU-Regeln könnten dann zeitnah über eine ohnehin im BImSchG vorgesehene Verordnung in Deutschland umgesetzt werden. Gestern (nach Redaktionsschluss dieser Solarthemen-Ausgabe) stand das Gesetz auf der Tagesordnung des federführenden Bundestagsausschusses für Umwelt und Bauen. In den Fraktionsarbeitsgruppen wurde in dieser Woche noch über den Punkt diskutiert.

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