Rechnungshof bricht Stab über Solarwärme

Solarthemen 434. Der bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat Solarthermieanlagen auf Gebäu­den des Freistaats in seinem 2014er Bericht ein Armutszeugnis in Sachen Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgestellt.

200 von insgesamt 282 Solarwär­me­- und PV-Anlagen hatte der ORC gemeinsam mit dem Staatlichen Rechnungsprüfungsamt Würzburg von 2011 bis 2013 untersucht. Er ist besonders bei 91 thermischen Anlagen mit einer Kollektorfläche von insgesamt 3200 Quadratmetern zu einem er­schreckenden Ergebnis gekommen, das bereits politische Konsequenzen hatte. 20 Prozent der Anlagen waren zum Zeitpunkt der Erhebung gar nicht funktionsfähig. Bei weiteren waren Kollektoren falsch ausgerichtet, teils mussten überdimensionierte Warmwasserspeicher konventionell nachgeheizt werden, oder wegen mangelnder Betreuung der Anlagen seien Funktionsstörungen nicht erkannt worden. Nur an rund jeder dritten Anlage war überhaupt ein Wärmemengenzähler installiert. Für diese Anlagen hat der ORC den jeweils möglichen Solarertrag ermittelt und mit den tatsächlichen Erträgen verglichen. Der seit Inbetriebnahme summierte Solarertrag erreichte im Schnitt nur 19 Prozent des rechnerisch möglichen Ertrages. Bei den Anlagen hätten die Wärmegestehungskosten im Schnitt bei 70 Cent/kWh gelegen und damit beim zehnfachen einer konventionellen Wärmeerzeugung. Fazit des ORH: „Die Wirtschaftlichkeit konnte bei staatlichen thermosolaren Anlagen nicht festgestellt werden. In Verwaltungsgebäuden ist sie wegen des geringen Verbrauchs an Warmwasser auch bei korrekter Auslegung in der Regel nicht zu erreichen.“ Er empfiehlt den Behörden, auf neue Thermo­solaranlagen bei fehlender Wirtschaftlichkeit zu verzichten und stattdessen den Einsatzes anderer erneuerbarer Energien zu prüfen. Der bayerische Landtag hat als Konsequenz aus dem Rechnungshofbericht bereits am 26. Juni 2014 die Landesregierung per Beschluss ersucht, beim Einsatz regenerativer Energien den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Oberste Bauverwaltung hat die Nachrüstung fehlender Wärmemengenzähler inzwischen in die Wege geleitet und die Bauämter um Überprüfung sämtlicher Solarwärmeanlagen gebeten. Sie kritisiert, beim Wärmepreis von 70 Cent sei der ORH ohne Beweis von dauerhaften Mängeln seit Inbetriebnahme ausgegangen.(Guido Bröer)

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