Ringen um Ausschreibungen von Solarparks

Solarthemen 436. Maßgebliche CDU-Politiker haben Änderungsbedarf an den Plänen des Bundeswirtschafts- und Energieministeriums (BMWi) zur Ausschreibung von Marktprämien für Photovoltaik-Freilandanlagen angemeldet.

Die führenden Wirtschafts- und Energiepolitiker der Unionsfraktion, Michael Fuchs, Joachim Pfeiffer, Thomas Bareiß (alle CDU) und Georg Nüßlein (CSU), äußerten in einem Brief an Wirtschafts- und Energieminister Gabriel drei grundlegende Änderungswünsche an dem Referentenentwurf der Verordnung, den Gabriel vor zwei Wochen in die Ressortabstimmung mit den anderen Mini­ste­rien und an die Regierungsfraktionen geschickt hat. „Es soll eine fixe statt einer gleitenden Marktprämie ausgeschrieben werden“, formulieren die CDU-Politiker ihre erste Kernforderung in dem Brief, der den Solarthemen vorliegt. Gemeint ist, dass der Zuschuss pro Kilowattstunde, der den Solarparkbetreibern zusätzlich zum Direktvermarktungserlös gewährt wird, bei sinkenden Börsenstrompreisen konstant bleibt statt den Verlust auszugleichen. Dies würde ein deutlich gesteigertes Vermarktungsrisiko gegenüber dem Modell des BMWi bedeuten, dass sich an den Fördermechanismen des EEG orientiert. Der zweite Punkt betrifft die von Gabriels Beamten vorgeschlagene Ausweitung der möglichen Flächenkulisse auf Ackerland unabhängig von Bahnlinien und Bundesschnellstraßen. Das BMWi sorgt sich, dass eine zu stark eingeschränkte Flächenkulisse nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage die Preise bei den Ausschreibungen so weit in die Höhe schießen ließe, dass die ganze Ausschreibungsidee damit scheitern könnte. Allerdings war bereits im EEG-Gesetzgebungsverfahren deutlich geworden, dass Photovoltaik auf Ackerland für viele Unionsabgeordnete nicht akzeptabel ist. Der BMWi-Entwurf enthält deshalb eigens einen Monitoringauftrag und das Versprechen nachzusteuern, falls im Rahmen der Ausschreibung von jährlich 600 MW mehr als 800 Hektar auf Ackerflächen entfallen sollten. Allerdings wollen die Unionsabgeordneten auch an dieser Gesamtmenge drehen – ihr dritter Kritikpunkt. Sie berufen sich auf den Koalitionsvertrag, in dem nur von 400 MW auszuschreibender Fläche die Rede ist. Die Ausweitung um 50 Prozent begründet das BMWi mit dem Ausfallrisiko, dass ein Teil der Projekte, die einen Zuschlag erhalten, aus verschiedenen Gründen möglicherweise nicht realisiert würden. Bis zum 3. Dezember soll die regierungsinterne Diskussion beendet sein. Dann will das Bundeskabinett die Verordnung beschließen. Geht es nach Gabriels Entwurf, wird die erste Charge von 200 MW noch im ersten Halbjahr 2015 ausgeschrieben. Auktionen sollen durch die Bundesnetzagentur jeweils dreimal im Jahr organisiert werden. Als Gebotshöchstwert will das Ministerium vorsichtshalber die Förderhöhe für große Photovoltaik-Dachanlagen über 1 MW ansetzen, damit die Preise bei einem knappen Angebot nicht in die Höhe schießen können. Die viel beschworene „Akteursvielfalt“ möchte das Ministerium nicht etwa dadurch erhalten, dass ein bestimmter Teil des ausgeschriebenen Volumens für kleinere Anbieter und Bürgerenergieprojekte reserviert würde, wie es deren Lobby gefordert hatte und weiterhin fordert. Vielmehr argumentiert das Ministerium in seinem Entwurf: „Die Verordnung ermöglicht die Teilnahme kleiner Bieter primär durch ein einfaches, transparentes und gut verständliches Ausschreibungsverfahren.“ Zudem soll es nach der Logik des BMWi den örtlich verwurzelten Solarparkbetreibern in spe helfen, dass die zum Gebot zu hinterlegenden finanziellen Sicherheiten halbiert werden, wenn bereits ein beschlossener Bebauungsplan oder zumindest ein Offenlegungsbeschluss vorgelegt werden kann. Text: Guido Bröer

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