Ausschreibungen nach 2017 nicht ausnahmslos

Solarthemen 437. Wenn 2017 mit der angekündigten Novelle des EEG alle Formen der Regenerativstrom-Produktion auf Ausschreibungen umgestellt wer­den sollen, dann wird es möglicherweise wesentliche Ausnahmen geben.

Dies ließ die zuständige Referatsleiterin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Karin Freier, in der vergangenen Woche in einer Podiumsdiskussion beim Forum Solarpraxis in Berlin durchblicken. Das Ministerium wolle die Freiräume nutzen, die der Beihilferahmen der EU-Kommission belasse. „Wir möchten die Chance nutzen, für Photovoltaik-Dachanlagen unterhalb von 1 Megawatt auf Ausschreibungen zu verzichten“, sagte Freier. Bei den Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen, die noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett verabschiedet werden sollen (vgl. Seite 2) hatte das BMWi die Karte nicht gezogen und von den vielfach geforderten Sonderbedingungen für Bürgerenergie-Anlagen abgesehen. Freier begründet diesen Schritt mit Abgrenzungsproblemen: „Keiner konnte uns definieren, was ,Bürgerenergie’ genau heißt.“ Text: Guido Bröer

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