EEG-Ausgleichsmechanismus wird geändert

Solarthemen 437. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 19. November einen Referententwurf zur Novelle der Ausgleichsmechanismusverordnung vorgelegt. Diese betrifft auch den Eigenverbrauch. Stellungnahmen waren nur bis zum 25. November möglich. Das BMWi kündigt an, alle Stellungnahmen zu veröffentlichen; bis zum 1. Dezember war dies aber nicht der Fall. Die Verordnung regelt den […]

Solarthemen 437. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 19. November einen Referententwurf zur Novelle der Ausgleichsmechanismusverordnung vorgelegt. Diese betrifft auch den Eigenverbrauch. Stellungnahmen waren nur bis zum 25. November möglich. Das BMWi kündigt an, alle Stellungnahmen zu veröffentlichen; bis zum 1. Dezember war dies aber nicht der Fall. Die Verordnung regelt den Ausgleich der EEG-Zahlungen zwischen den Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) sowie die Vermarktung des EEG-Stroms. Die wichtigste Änderung betrifft den Eigenverbrauch. Bei Eigenversorgern sollen künftig die Netzbetreiber die EEG-Umlage kassieren. Bislang sind dafür die ÜNB zuständig, doch die Abwicklung ist aufwändig. Netzbetreiber sollen die EEG-Umlage mit Forderungen der Anlagenbetreiber verrechnen können. Mit der Novelle sollen weitere neue Regelungen getroffen werden. So sollen die ÜNB bei der Bekanntgabe der EEG-Umlage jeweils zum 15. Oktober mehr Details nennen. Außerdem soll künftig zum gleichen Termin auch die Mittelfristprognose zur EEG-Umlage im jeweils übernächsten Jahr veröffentlicht werden. Dabei wäre dann keine Bandbreite der möglichen EEG-Umlage anzugeben.

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