PV-Betreiber fahren ohne EEG eventuell besser
Das Gutachten bei der Kanzlei Becker Büttner Held wurde von der FENECON GmbH & Co. KG in Auftrag gegeben. Deren Geschäftsführer Franz-Josef Feilmeier hält es für wichtig, den Betrieb von Solarstromanlagen unabhängig vom EEG voranzutreiben. Dabei sieht er auch finanzielle Vorteile in komplett privat betriebenen Solarstromanlagen, weil der Betreiber dann keine Steuern zahlen müsse – selbst wenn ein größerer Teil des produzierten Stroms gar nicht genutzt werde. Fellmeier hält es nicht mehr für richtig, wenn privaten Betreibern die Anlagen mit dem Nettopreis verkauft werden, weil sie sich die Vorsteuern zurückholen könnten. Denn beim Eigenverbrauch des Stroms fielen dann Umsatz- und Einkommensteuer an und diese würden sich nicht an den Herstellungskosten des Stroms, sondern jedenfallls bei der Umsatzsteuer nach dem üblichen Strompreis bemessen. Über die Jahre, so hat Feilmeier errechnet, lohnt es sich für den Betreiber mehr, den Strom in Kombination mit einem Speicher nur im eigenen Haus zu nutzen und nichts einzuspeisen. Denn dann brauche man auch keinen Stromzähler für die Stromeinspeisung und keinen Steuerberater. Allerdings kann die Rechnung auch anders aussehen, wenn man die in den Steuergesetzen eröffnete Möglichkeit nutzt, die Stromproduktion in einen privaten und einen gewerblichen Teil aufzuteilen. Dann erhält man für einen bestimmten Teil, zum Beispiel 60 Prozent, die Vorsteuern zurück, speist etwa diese 60 Prozent des Stroms ins öffentliche Netz und erhält dafür die Vergütung plus Umsatzsteuer, die ans Finanzamt abgeführt wird. Das sieht auch Feilmeier, doch er schränkt ein: „Wir sehen in der Praxis, dass das allerdings nicht häufig gewählt wird, sondern in vielen Fällen eine komplette Umsatzsteuererstattung gewählt wird, was unseres Erachtens die schlechteste Lösung ist.“