Solarthemen 438. Installateure und Hersteller sollten schon jetzt die VDE-Anwendungsregeln für Speicher beachten, auch wenn sie erst im Entwurf vorliegen. Ergänzend beschreibt auch der von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) gemeinsam mit anderen Organisationen veröffentlichte „Sicherheitsleitfaden Lithium-Ionen-Hausspeicher“ die Regeln der Technik.
Die Veröffentlichung des Entwurfs der VDE-Anwendungsregel „Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-E 2510) folgte kurz nach dem Sicherheitsleitfaden. „Beide haben denselben Hintergrund“, erklärt Ralf Haselhuhn von der DGS, der an diesen beiden Regelungen mitgearbeitet hat. „Dass Normen noch nicht so weit entwickelt sind, wie sie sein sollten, ist bei neuen Techniken immer so“, erklärt der Ingenieur den Grund für die zurzeit erhöhte Veröffentlichungsdichte von Normen auf dem Speichersektor. „Bei einem Fehler darf kein unsicherer Zustand auftreten. Dieser Forderung haben auch die Batteriehersteller zugestimmt“, und zwar nicht nur deutsche, auch Unternehmen aus Asien, wie Haselhuhn betont. Das Problem sei vor allem der Anwendungszweck: „Batterien müssen auch von elektrotechnischen Laien sorglos verbaut und genutzt werden können.“ Die VDE-Anwendungsregel „Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz“ ist zurzeit ein Entwurf aus zwei Teilen: „VDE-AR-E 2510-2 beschreibt die Sicherheitsanforderungen während des Lebenszyklus’ eines ortsfesten elektrischen Energiespeichersystems mit Anschluss an das Niederspannungsnetz“, wendet sich also vor allem an die Installateure, wie der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. schreibt. Im November 2014 wurde der Entwurf zur VDE-AR-E 2510-50 veröffentlicht. Dieser enthält laut VDE „Sicherheitsanforderungen an die Batterien und Batteriekomponenten von elektrischen Energiespeichersystemen sowie entsprechende Prüfungen und Annahmebedingungen für Lithium-Ionen-Batterien“, ist also besonders für Hersteller wichtig. „Der von uns und anderen erarbeitete Sicherheitskatalog geht noch über diesen Teil 50 hinaus“, ergänzt Ralf Haselhuhn. Wollen künftige Speicher-Betreiber die Förderung der KfW Bank in Anspruch nehmen, dann müssen sie „geltende Regeln der Technik“ einhalten: Laut Haselhuhn „achtet die KfW darauf, dass sowohl der Sicherheitskatalog wie die Anwendungsregel eingehalten werden“ – auch wenn der Entwurf erst in einigen Monaten zur Norm werde. „Jeder Elektriker ist gut beraten, zu einem System zu greifen, das sich am Sicherheitskatalog und VDE-AR-E 2510, Teil 2 orientiert“, empfiehlt er.
Text: Heinz Wraneschitz