Steuerbonbon für Heizungssanierer kommt
„Wir haben uns im Grundsatz auf eine steuerliche Förderung der Energieeffizienz im Gebäudesektor geeinigt“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach ihrem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer am vergangenen Donnerstag. Durchbruch für Steuersparmodell „Das scheint der Durchbruch gewesen zu sein“, freut sich der Hauptgeschäftsführer des Heizungsindustrieverbandes BDH, Andreas Lücke. Und auch Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) ist froh über die Nachricht: „Das ist ein wichtiger Etappenerfolg.“ Beide Lobbyisten betonen allerdings, die Detailarbeit stehe erst noch bevor. Nachdem das Steuersparmodell vor zwei Jahren im Bundesrat steckenblieb, ist man nun vorsichtig. Die zuständigen Bundesministerien bilden nun mit den Staatskanzleien eine Arbeitsgruppe, die laut Merkel „bis Februar eine Einigung erzielen soll“. Klar scheint, dass sowohl Komplettsanierungen als auch Einzelmaßnahmen wie eine Heizungsmodernisierung gefördert werden sollen. Darüber hinaus sind viele Fragen offen: Wird die Steuergutschrift zusätzlich zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW beziehungsweise zum Marktanreizprogramm (MAP) des BAFA gewährt oder nur wahlweise? Welcher Fördersatz soll für welche Art von Investition gelten? Werden auch Sanierungen vermieteter Gebäude steuerlich gefördert oder nur Eigenheime? Im Entwurf des NAPE waren die Mietwohnungen zunächst enthalten; laut Endfassung wird diese Option lediglich geprüft. Im NAPE selbst finden sich auch keine klaren Aussagen zur Höhe der individuellen Förderung, sondern lediglich Zeitangaben: Mindestens 5 Jahre lang – von 2015 bis 2019 – soll die Abschreibung gewährt werden. Die Abschreibedauer soll 10 Jahre betragen. Würden die Fördersätze 1:1 aus dem bestehenden Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ der KfW übernommen, wie es in den Ministerien diskutiert wurde, dann würden für einen typischen Heizkesseltausch im Umfang von 7000 Euro 10 Jahre lang jeweils 70 Euro an Zuschuss gezahlt. Programm mit Breitenwirkung In den Augen von Andreas Lücke wäre dies viel zu wenig, um den Sanierungsstau im Heizungskeller kurzfristig zu beheben: „Wir setzen uns für eine degressive Gestaltung ein.“ Wer im Jahr 2015 saniere, solle 30 Prozent absetzen können. Jahr für Jahr während des fünfjährigen Förderzeitraums solle diese Quote um 2 Prozent fallen. Werde im Gesetz keine Degression vereinbart, drohe sogar eine Verschärfung des Stop-and-go, betont der stellvertretende BSW-Präsident Helmut Jäger im Solarthemen-Interview (Seite 8). Im Gegensatz zu Jäger wünscht sich BDH-Manager Lücke, dass die Steuergutschriften ergänzend zum MAP gewährt werden. Auch dürften die Nachweispflichten nicht zu kompliziert ausfallen. Letzteres betont auch Körnig: „Wir müssen hier endlich mal ein Förderprogramm mit Breitenwirkung bekommen. Die Feinjustierung der Energiewende ist mit diesem Programm nicht möglich. Man darf es nicht überfrachten.“