Wärmegesetz-Novelle in Baden-Württemberg
Solarthemen 438. Am 9. Dezember hat die Landesregierung von Baden-Württemberg einen Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) auf Landesebene beschlossen.
Es wird nun in den Landtag eingebracht. Zuvor hatte das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft einen ersten Entwurf zur öffentlichen Diskussion gestellt. Aufgrund der – teils gegensätzlichen – Kommentare zum Gesetz gab es allerdings nur geringfügige Änderungen. Das Landes-Wärmegesetz trat bereits 2008 in Kraft. Während das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz für Neubauten gilt, wirkt das Landesgesetz, sobald Bestandsgebäude eine neue Heizung erhalten. Dann muss ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien nachgewiesen werden, der mit der Novelle auf 15 Prozent ansteigt. Anstelle dieses Anteils sind allerdings auch eine Reihe von Ersatzmaßnahmen gültig. Bisher gilt das Gesetz nur für Wohngebäude. Nun soll es auch auf Nicht-Wohngebäude ausgedehnt werden. Das novellierte Wärmegesetz soll am 1. Juli 2015 in Kraft treten. Werden vorher noch Heizungen ausgetauscht, so sind die – teils geringeren – Anforderungen des bestehenden Wärmegesetzes zu beachten.
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