Solarthemen 439. Die letzte Frist, die die System-Stabilitäts-Verordnung für die so genannte 50,2-Hertz-Umrüstung von PV-Wechselrichtern setzt, ist mit dem Jahreswechsel verstrichen. Obwohl jede fünfte betroffene Anlage noch nicht umgerüstet wurde, drohen den Betreibern in der Regel keine Strafen.
Gut 80 Prozent der rund 400000 betroffenen Anlagen seien bislang einem Update unterzogen worden, gab jetzt die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) bekannt, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums über die Umrüstaktion informiert. Die Anlagen werden so umprogrammiert, dass sie sich bei Frequenzschwankungen im Netz nicht alle gleichzeitig vom Netz trennen. In den meisten Fällen reicht dafür ein Software-Update aus. Laut AEE ist die Umrüstung der Anlagen über 100 kW fast vollständig abgeschlossen; bei den mittleren Anlagen ab 30 kW sind 95 Prozent auf dem neuesten Stand. Hingegen seien in der kleinsten betroffenen Klasse zwischen 10 und 30 kW, für die Silvester 2014 die Frist ablief, noch 40 Prozent umzurüsten. „Am Anfang kam es zu Startschwierigkeiten“, erinnert Magnus Maier von der AEE. „Die Fragebögen waren für den Laien etwas schwer verständlich und wurden deshalb oft fehlerhaft ausgefüllt.“ Trotzdem äußern sich die Beteiligten Instanzen zufrieden über den bisherigen Verlauf der Aktion. „Der Nachrüstprozess hat sich insbesondere durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten noch gut entwickelt“, resümiert etwa der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der unter anderem die Netzbetreiber vertritt. Und für die Betreiber nicht fristgerecht umgerüsteter Anlagen gibt eine BDEW-Sprecherin auf Solarthemen-Anfrage Entwarnung: „Für die Anlagenbetreiber hat eine Fristüberschreitung grundsätzlich keine Folge, Eine EEG-Förderkürzung durch den Netzbetreiber kommt nur dann in Frage, wenn der Anlagenbetreiber seinen Mitwirkungspflichten nach § 9 SysStabV nicht nachkommt, also insbesondere seinen Informationspflichten und der Pflicht zur Gewährung des Zugangs zur Anlage für die Nachrüstung.“