Ausschreibung von Solarparks ab Februar
Für die Regierungskoalition war die Photovoltaik-Freiflächenverordnung eine unerwartet schwere Geburt. Wenn der Beschluss am gestrigen Mittwoch am Kabinettstisch erfolgt ist – woran es bei Redaktionsschluss Anfang dieser Woche nach Solarthemen-Recherchen keinen Zweifel gab – dann war es bereits der dritte Anlauf in zwei Monaten. An dem jüngsten Referentenentwurf, den Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 15. Januar vorgelegt hat, sind nur noch marginale Details geändert worden. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, spricht vom „Badewannen-Effekt“ in der Politik: „Bei der geringsten Bewegung läuft die Wanne über.“ Es sei über diese Verordnung so verbissen und hochrangig verhandelt worden, dass sich am Ende keiner mehr getraut habe, an dem 110-seitigen Verordnungsentwurf etwas zu ändern. 150 MW im ersten Versuch So dürfen zwar Solarparks ab 2016 auch wieder auf Ackerflächen in laut EU-Kriterien „benachteiligten“ Gebieten entstehen, was höchst umstritten war. Allerdings ist deren Zahl auf 10 Anlagen pro Jahr begrenzt. Voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte wird die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibung von 150 MW bekannt geben. Der erste Stichtag für Gebote ist der 15. April. 2015 werden insgesamt 500 MW ausgeschrieben, 2016 sollen es 400 MW und 2017 noch 300 MW sein. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisiert: „Eine Absenkung auf gerade mal noch 300 MW im Jahr 2017 gibt vollkommen falsche Signale an die Akteure. Schließlich gilt es die Energiewende fortzusetzen und nicht schrittweise weiter zurückzufahren.“ In seiner Stellungnahme hatte der BEE nochmals vergeblich versucht, separate Teilausschreibungen für Bürgerenergie und kleine Unternehmen zu erreichen. Wie schwer haben es Kleine? Nicht nur lokale Bürgerenergiegenossenschaften, sondern auch kleinere Projektierer hätten wegen der ungewissen Realisierungschancen nun Probleme, ein Projekt vorzufinanzieren, bekräftigt der Stuttgarter Projektentwickler Martin Bucher, ein Freiflächenpionier der ersten Stunde. Auch die Pönalen, die er eigentlich begrüßt, weil sie Glücksritter abschreckten, seien für Kleine ein Problem. 5 Euro pro Kilowatt muss bei der BNetzA hinterlegen, wer an einer Ausschreibung teilnehmen will. Der Betrag sinkt auf die Hälfte, wenn bereits ein Bebauungsplan offengelegt wurde. Wird der Zuschlag erteilt, ist eine weitere Kaution von 50 bzw. 25 Euro pro kW fällig – viel Geld bei ungewissem Projekterfolg. Die Ausschreibungen werden nicht regional differenziert. Dadurch „werden die Projektierer in den Süden der Republik getrieben“, meint ein anderer Pionier, Belectric-Gründer Bernhard Beck (Interview S. 10). Er ist ein Freund von Ausschreibungen, meint aber, dass Berlin die Stellschrauben beim Pilotversuch falsch stellt. Text Guido Bröer Foto: IBC Solar AG