Beteiligung an Wind­projekten per Gesetz

Solarthemen 440:Noch befindet sich das Gesetz über die Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparks an Land in Mecklen­burg-Vor­pom­mern in der Ressortabstimmung.

Ursprünglich wollte die Landesregierung das Gesetz schon Ende vergangenen Jahres in den Landtag eingebracht haben. Allerdings sorgte die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs auf einer Internetseite für einige Kommentare, die das zuständige Energieministerium erreichten und offenbar dazu veranlassten, den Entwurf zu überarbeiten. Noch ist offen, ob er noch in diesem Quartal in den Landtag eingebracht wird. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz für Windparkprojekte bei den Bürgern und den Gemeinden zu steigern. Landesenergieminister Christian Pegel (SPD) sieht eine Option in der finanziellen Beteiligung. So sollten 20 Prozent der Beteiligungen an einem Windpark den Bürgern und/oder den Gemeinden im näheren Umfeld vorbehalten sein. Die Mindestbeteiligung soll bei maximal 500 Euro liegen. Vorbild des Gesetzes ist für Pegel das dänische Erneuerbare-Energien-Gesetz „Promotion of Renewable Energy Act“. Darin sind Beteiligungen für Bürger vorgeschrieben. Zum Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern haben sich allerdings Juristen schon kritisch geäußert. So erklärte jüngst Prof. Martin Maslaton das Gesetz sei „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, weil es in das Eigentumsrecht der Windparkbetreiber eingreife. Johann-Georg Jaeger, energiepolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, hat angekündigt, das Gesetz der SPD-CDU-Regierung konstruktiv begleiten zu wollen. Er sieht aber eine Vielzahl praktischer Umsetzungsschwierigkeiten und weist auf Alternativen hin. So solle in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Regelung aufgenommen werden, dass Kommunen bei der Errichtung von Neuanlagen automatisch 0,5 Prozent der EEG-Vergütung erhalten sollten. Text Andreas Witt

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