Erneute Novelle der EnEV im Jahr 2016

Solarthemen 440:Bis 2016 soll die Energieeinsparverordnung (EnEV) erneut novelliert werden.

Dies kündigte Bundesbauministerin Barbara Hendricks an. Erst im vergangenen Jahr war die neue Fassung der EnEV in Kraft getreten. Nun wird sie wieder zur Baustelle. Grund ist laut Hendricks, dass mit der Novelle europäische Vorgaben umgesetzt werden sollten. So solle ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für private Gebäude der Niedrigstenergiegebäudestandard eingeführt werden. Laut der EU-Gebäuderichtlinie haben die Mitgliedsstaaten zu definieren, was als Niedrigstenergiegebäude zählt. Dazu machte Hendricks keine näheren Angaben. Sie verwies lediglich auf Pilotprojekte und ein Förderprogramm für Bildungsbauten zum „Energieeffizienzhaus-Plus“. Im Zuge der nächsten EnEV-Novelle will Hendricks die Verordnung besser mit dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz abgleichen. Noch bleibt aber offen, was sie im Detail hierzu plant. Wichtig seien ihr allerdings bei der Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Technologieoffenheit. Der „Verzicht auf Zwangssanierungen“ solle als „fester Eckpunkt“ der Politik beibehalten werden. Es wird sich noch zeigen, wie diese Forderung umgesetzt wird. Denn die EU-Richtlinie gilt auch für renovierte Altbauten. Text Andreas Witt

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