EUROSOLAR: Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht erforderlich; Quoten sind Planwirtschaft
Beschluss der Bundesregierung zur Einführung von Pilot-Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
„Das Ziel des BMWi, die Ausbauziele kostengünstiger zu erreichen, kann mit der Verordnung nicht erreicht werden“, so Berg. „Ausschreibungen sind nicht erforderlich. Die Festlegung von Quoten ist Planwirtschaft, die wir ablehnen. Letztlich erhöhen die Risiken und der administrative Aufwand die Finanzierungskosten.“
PV-Freiflächenanlagen sind laut Berg die „Billigmacher der Energiewende“. In absehbarer Zeit seien sie günstiger zu bauen als Windenergieanlagen an Land. Dieses Ziel könne mit einer kontinuierlichen Degression der Vergütung erreicht werden.
Berg befürwortet Vergütungssystem mit kontinuierlicher Degression
„Die Kriterien Zielerreichung und Akteursvielfalt sind ebenso wie die Förderung von Innovation und neuen Technologien, die Erhöhung der installierten Leistung und die Systemstabilität weniger effektiv als mit einem Vergütungssystem mit einer kontinuierlichen Degression zu erreichen. Somit wird eine breite Beteiligung der Bürgerschaft, Genossenschaften oder von KMU eingeschränkt. Stattdessen sind Marktkonzentrationen und Kollusionen zu befürchten. Bereits die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung haben ihre Wirkung entfaltet und den deutschen PV-Markt in den letzten drei Jahren um 75 Prozent schrumpfen lassen. Während weltweit die PV boomt, geht der Vorreiter in die Knie“, betont Berg.
„Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, beim bisherigen EEG-System zu bleiben und die anzulegenden Werte sowie Flächenvorgaben anzupassen, um mindestens einen Zubau mit PV-Freiflächenanlagen in der Größenordnung von 1,5 GW pro Jahr anstatt der jetzt angestrebten durchschnittlich 400 MW/a zu erzielen.“ Sinnvoll sei eine geordnete Steuerung des Zubaus über Flächenvorgaben.
30.01.2015 | Quelle: EUROSOLAR | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH