BMWi-Eckpunkte sehen Smart Meter nur für Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 10.02.2015 die Eckpunkte für das Verordnungspaket „Intelligente Netze“ veröffentlicht. Dieses wird in Umsetzung des Koalitionsvertrages verbindliche Vorgaben für den künftigen Einsatz Intelligenter Messsysteme („Smart Meter“) enthalten.

Auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi sollen Intelligente Messsysteme nur dort verpflichtend eingebaut werden, wo sie zu Kosteneinsparungen führen. Größere Verbraucher sollen die Vorreiterrolle beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik übernehmen. Erzeugerseitig soll an der Schwelle von 7 kW installierter Leistung festgehalten werden, z.B. bei Photovoltaik-Anlagen.
Haushalte, die weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, sind von dieser Einbaupflicht ausgenommen. Für sie ist langfristig ein kostengünstiger elektronischer Stromzähler mit Funktionen zur Verbrauchsveranschaulichung vorgesehen.
„In einem Stromsystem, das von volatil einspeisenden, dezentralen Erzeugungsanlagen geprägt ist, ist es eine besondere Herausforderung, das Angebot und die Nachfrage nach Strom stets in Einklang zu bringen“, kommentiert Staatssekretär Rainer Baake.
In der Stromversorgung der Zukunft werden netzdienliche und marktlich induzierte last- wie erzeugerseitige Steuerungshandlungen zum Tagesgeschäft gehören. Um das System auch künftig sicher zu führen, brauchen wir eine sichere und moderne Mess- und Steuerungstechnik im Stromversorgungsnetz, die zuverlässige Einspeisewerte und Netzzustandsinformationen liefert. Mit den Eckpunkten für die Ausgestaltung des Verordnungspaketes ‚Intelligente Netze‘ hat das Bundeswirtschaftsministerium dafür die Grundlage gelegt.“

Marktintegration erneuerbarer Energien und Informationen für Endverbraucher
Intelligente Messsysteme und Zähler können zwei wichtige Funktionen im Stromsystem übernehmen. Erstens können sie einen Baustein für die weitere Marktintegration erneuerbarer Energien liefern. Denn über die Kommunikationseinheit eines Intelligenten Messsystems, den so genannten Smart Meter Gateway, können Kleinerzeugungsanlagen, Elektromobile, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen an ein intelligentes Energienetz angebunden werden. Dies ermöglicht es dem Netzbetreiber und Direktvermarkter, erneuerbare Anlagen so zu steuern, wie es sowohl für die Systemsicherheit als auch für die effiziente Vermarktung des Stroms erforderlich ist.
Zweitens können sie auch für den Verbraucher einen zusätzlichen Nutzen bieten. Denn Intelligente Messsysteme und Zähler können dem Endverbraucher dessen Energieverbrauch (nicht nur für Strom, sondern auch spartenübergreifend) visualisieren und so zu einer Anpassung des Verbrauchsverhaltens motivieren. Sie eröffnen dem Verbraucher zudem neue Möglichkeiten für so genannten Smart Home-Applikationen. Schließlich kann der Einsatz von Smart Metern die Einführung finanziell attraktiver variabler Tarife vorantreiben.
Daher ist es das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von Intelligenten Messsystemen auf den Weg zu bringen. Hierzu zählt insbesondere auch die Gewährleistung eines hinreichenden Maßes an Datenschutz und Datensicherheit über die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den vergangenen Jahren erarbeiteten Schutzprofile und Technischen Richtlinien.

Finanzierung über Entgelte
Durch eine klare Kostenregulierung werde sichergestellt, dass die Kosten den erwarteten Nutzen auch individuell nicht übersteigen. Zur Finanzierung werde keine neue Umlage geschaffen, sondern es würden Einbau und Betrieb von Geräten – wie bisher – über Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb finanziert.
Zur Gewährleistung der Gesamteffizienz des Rollouts werden Kostenobergrenzen eingeführt. Auch sollen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, ihre Verantwortung für den Rollout im Wege der Ausschreibung „in den Markt“ zu geben. Die Kombination aus Kostenobergrenzen und Ausschreibungsoption ist ein geeignetes Mittel, um Anreize für die notwendigen Effizienzanstrengungen zu schaffen.
Auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte wird das Bundeswirtschaftsministerium in einem nächsten Schritt die Verordnungsentwürfe vorlegen. Ziel ist eine Kabinettbefassung vor der Sommerpause 2015.
Die Eckpunkte zum Verordnungspaket Intelligente Netze ebenso wie die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Variantenrechnungen der Ernst & Young GmbH sind im Internet zugänglich:

11.02.2015 | Quelle: BMWi; Bild: Steria Mummert Consulting | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen