Bundesrat will Entlastung für Energiegenossenschaften

Solarthemen 441. Im Rahmen eines Kleinanlegerschutz­ge­se­tzes soll auch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geändert werden.

Dabei sprechen sich die Länder nun dafür aus, Genossenschaften von den Anforderungen dieses Gesetzes möglichst freizustellen. Das noch recht junge KAGB, mit dem europäische Vorgaben umgesetzt werden sollen, sorgt derzeit auch bei vielen Energiegenossenschaften für Unsicherheit und Probleme. So kann schon ein Passus in der Satzung, der prizipiell eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen ermöglicht, dazu führen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Genossenschaft als Investmentfonds ansieht, der dem KAGB unterliegen würde. Damit steigen die Anforderungen an eine Genossenschaft sehr stark. Teils kann dadurch sogar die eigentliche Tätigkeit wie der Betrieb von Regenerativ-Energien-Anlagen in Frage gestellt werden. Diese Restriktionen möchte der Bundesrat durch eine Klarstellung im KAGB beseitigen, wie er in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung zum Kleinanlegerschutzgesetz deutlich macht. Außerdem sollen auch Verpflichtungen zur Erstellung eines Prospektes über Änderungen im Vermögensanlagengesetz zurückgenommen werden.

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