Eigenerzeugung wird Pflicht in der Schweiz

Solarthemen 441. Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren hat die Mustervorschriften der Kan­tone im Energiebereich (MuKEn 2014) aktualisiert und dabei einige innovative Impulse für den Gebäudebereich gesetzt.

Die MuKEn kann man in ihrer Bedeutung in etwa mit der Energieeinsparverordnung in Deutschland vergleichen. Allerdings handelt es sich aufgrund des föderalen Charakters der Schweiz formal nur um Empfehlungen. Diese sollen aber von den Kantonen bis 2018 in kantonale Gesetzgebung überführt und spätestens 2020 angewendet werden. Mit der MuKEn 2014 wird nicht nur das „Nahezu-Null-Energiegebäude“ analog zur EU bei Neubauten künftig Pficht. Auch eine 10-prozentige Strom-Eigenerzeugung wird für Neubauten zur Vorschrift – was in der Regel auf Photovolatik hinauslaufen dürfte. In Altbauten sollen in Zukunft mindestens zehn Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gewonnen oder durch zusätzliche Dämmung kompensiert werden.

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