Steuerabschreibung weiterhin ungewiss

Solarthemen 441. In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern um die geplanten Steuerabschreibungen für energetische Gebäudesanierungen gibt es nach Solarthemen-Recherchen noch keine konkreten Fortschritte. Ein für Mitte dieser Woche anberaumtes Treffen zwischen hochrangigen Vertretern der Bundesregierung und der Länder wurde abgesagt. Offenbar konnten sich das Wirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel (SPD) und das Finanzministerium von Wolfgang […]

Solarthemen 441. In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern um die geplanten Steuerabschreibungen für energetische Gebäudesanierungen gibt es nach Solarthemen-Recherchen noch keine konkreten Fortschritte. Ein für Mitte dieser Woche anberaumtes Treffen zwischen hochrangigen Vertretern der Bundesregierung und der Länder wurde abgesagt. Offenbar konnten sich das Wirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel (SPD) und das Finanzministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) noch nicht auf einen neuen Vorschlag zur Gegenfinanierung der 1 Milliarde Euro einigen, die für die Steuerabschreibungen eingeplant werden sollen. Den ersten Vorschlag der Bundesregierung, die Steuereinbußen direkt innerhalb der Einkommenssteuer zu refinanzieren, indem die Abschreibungsmöglichkeiten für Handwerkerleistungen reduziert würden, lehnt vor allem Bayern strikt ab. Ein Sprecher des Bayerischen Wirtschaftsministeriums erläuterte gegenüber den Solarthemen: „Dies würde auf die Abschaffung einer Steuererleichterung hinauslaufen und damit einer Steuererhöhung gleich kommen. Gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, zum Beispiel Mieter profitieren, die kleinere Handwerkerleistungen von der Steuer absetzten. Der Handwerkerbonus trägt außerdem dazu bei, die Schwarzarbeit einzudämmen.“ Im Übrigen schließt sich Bayern der Argumentation zahlreicher Branchenverbände an: Eine Gegenfinanzierung der Steuerabschreibungen sei gar nicht nötig, so argumentiert der Sprecher, „weil sich die energetische Gebäudesanierung über die vielen Investitionsimpulse für Mittelstand und Handwerk zu einem großen Teil selbst finanzieren wird.“ 85 Prozent des Einkommenststeueraufkommens – und damit auch möglicher Einbußen – teilen sich Bund und Länder hälftig. Die übrigen 15 Prozent fließen an die Kommunen. Auf eine Gegenfinanzierung der geplanten Steuerersparnisse unter Länderbeteiligung pocht Bundesfinanzminister Schäuble. Mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat er sich auf ein Eckpunkte-Papier geeinigt, das den Solarthemen vorliegt. Klargestellt wird darin, dass eine Kumulation der Steuergutschriften mit anderen Förderprogrammen, wie etwa BAFA-Zuschüssen für Solaranlagen oder Biomasse-Heizungen, ausgeschlossen sein soll. Die Ministerien verweisen darauf, dass diese Art von Doppelförderung schon beim Handwerkerbonus nach §35a Einkommenssteuergesetz ausgeschlossen sei. Einzelmaßnahmen wie Heizungssanierungen sollen mit 11 Prozent jährlich über 10 Jahre gefördert werden. Unter Berücksichtigung eines auf 2 Prozent festgesetzten Diskontsatzes ergibt sich daraus ein Barwert, der knapp unterhalb des 10-prozentigen Tilgungszuschusses liegt, den die KfW für solche Einzelmaßnahmen beim entsprechenden Kreditprogramm „Energieeffizient Sanieren“ im ersten Jahr zahlt. Für Effizienzhäuser 55 und 70 liegen die Fördersätze analog zum Gebäudesanierungsprogrammen entsprechend höher. Investitionen in erneuerbare Energien werden nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung als Einzelmaßnahme nicht höher gefördert als rein fossile Heizungsmodernisierungen. Wenn es dabei bleibt, dürfte hier ein Antrag auf MAP-Förderung beim BAFA die günstigere Alternative bleiben. Text: Guido Bröer

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