Bundesnetzagentur startet Photovoltaik-Freiflächenausschreibungen; Gebote für die erste Runde bis zum 15.04.2015 möglich

Die Bundesnetzagentur hat am 24.02.2015 die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben.

Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 15.04.2015 bei der Bundesnetzagentur abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Ausschreibungsvolumen 150 Megawatt (MW), das Höchstgebot beträgt 11,29 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom.

Förderung wird auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umgestellt
„Mit dem Pilotverfahren zur Ausschreibung der Förderung der Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen schlagen wir ein neues Kapitel der Förderung der erneuerbaren Energien auf. Die Förderung wird von einem administrativ festgelegten Fördersatz auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umgestellt“, kommentiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Die Bundesnetzagentur wird genau darauf achten, dass die Bieter die Spielregeln einhalten. Wir sind zuversichtlich, dass sich die bisherige Akteursvielfalt in den Geboten wiederspiegelt“, betont Homann.

Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Test für weitere Verfahren
Die finanzielle Förderung erneuerbaren Stroms soll nach dem EEG 2014 nicht mehr gesetzlich vorgegeben werden, sondern in einem Marktmechanismus ermittelt werden. Ziel der Ausschreibungsverfahren ist die Senkung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Wahrung der heute vorhandenen Vielfalt der Akteure.
Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden. Das Pilotverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen dient der Erprobung des Verfahrens, bevor ab spätestens 2017 auch für alle anderen erneuerbaren Energieträger Ausschreibungsverfahren eingeführt werden sollen.
„Es gilt, die im Pilotverfahren gewonnenen Erkenntnisse umfassend zu bewerten und klug weiterzuentwickeln“, erklärt Präsident Homann.

Drei Gebotsrunden pro Jahr
Die Ausschreibung der Förderung von PV-Freiflächenanlagen findet in drei jährlichen Runden statt. Jede Gebotsrunde wird etwa acht Wochen vor dem Gebotstermin auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Die zwingend einzuhaltenden Formatvorgaben für die Verfahren sind dort ebenfalls abrufbar.
Den Geboten sind Angaben und Unterlagen zu den Flächen beizufügen, auf denen die Photovoltaik-Anlagen errichtet werden sollen. Die Gebote müssen sich auf eine bestimmte Förderhöhe in Cent pro Kilowattstunde Solarstrom sowie auf eine Anlagengröße in Kilowatt beziehen. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, solange bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist.
Die Ausschreibung ist veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen. Generelle Fragen zu den Ausschreibungs-Verfahren sind zu richten an ee-ausschreibungen@bnetza.de: ee-ausschreibungen@bnetza.de

25.02.2015 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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