PV-Ausschreibungen jetzt amtlich

Solarthemen 442. Die Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist am 11. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Zu­dem wurden damit weitere Verordnun­gen zur Förderung der erneuerbaren Ener­gien geändert.

Auf Basis der Verordnung kann die Bundesnetzagentur nun die Ausschreibungen vorbereiten. Die erste wird am 15. April erfolgen und eine ausgeschriebene Leistung von 150 Megawatt umfassen. Weitere Ausschreibungen werden im 4-Monats-Abstand erfolgen. Spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Ausschreibungstermin muss die Bundesnetzagentur die Ausschreibung auf ihrer Intenetseite bekannt geben. Ebenfalls veröffentlicht wurden die Gebührenordnung für Ausschreibungen sowie Änderungen der Systemdienstleistungsverordnung und der Anlagenregisterverordnung. Text: Andreas Witt  

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