Regierung klagt gegen EU-Kommission wegen des EEG

Solarthemen 442.Die Bundesregierung ist weiterhin nicht einverstanden damit, dass die Europäische Kommission das EEG 2012 als Beihilfe betrachtet. Daher hat sie gegen einen Be­schluss der Kommission Anfang Februar beim Europäischen Gerichtshof eine Klage eingereicht.

Die Kommission hatte bereits im November 2014 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Jahres 2012 in ihrem Abschlussbeschluss zu einem Prüfverfahren als Beihilfe eingeordnet. Gegen diese Einordnung richtet sich die Klage der deutschen Regierung. Diese sei, so erklärt Beate Braams, Pressesprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, gegenüber den Solarthemen, aus „formal juristischen Gründen“ auch gegen den Abschlussbericht erhoben worden. Gegen den Eröffnungsbeschluss zum Beihilfeprüfverfahren vom 18. Dezember 2013 habe die Regierung bereits am 28. Februar 2014 geklagt. Mit dem Verfahren will die Regierung nach Aussage von Braams die „grundsätzliche und rein formale Rechtsfrage klären, ob das EEG dem EU-Beihilferegime unterliegt (also eine Beihilfe darstellt) oder nicht – damit verbunden ist auch der Wunsch nach Klärung, wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist.“ Dabei sei die Regierung selbst weiterhin der Auffassung, dass das EEG keine Beihilfe darstelle Text: Andreas Witt  

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