Höhere Förderung für Solarthermie & Co.
Der Stichtag für die Novelle des Förderprogramms ist der 1. April. Ob ein Förderantrag vor oder nach diesem Termin gestellt wird, ist entscheidend dafür, wie viel Geld es gibt. Wohlgemerkt: Es geht nicht um das Datum, an dem eine Anlage in Betrieb genommen wird; es geht darum, wann der Förderantrag bei der KfW-Bank beziehungsweise dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeht. Bis zum 31. März gelten die alten – zumeist weniger attraktiven – Fördersätze, ab 1. April die neuen. Bereits gestellte Anträge zurückzuziehen und neu einzureichen, verbieten die Richtlinien. Glück haben hingegen diejenigen, die in den vergangenen 9 Monaten seit dem 1. Juli 2014 eine regenerativ sanierte Heizung in Betrieb genommen, aber im nachträglichen Antragsverfahren des BAFA ihren Antrag einfach noch nicht gestellt haben. Ihnen werden – bei Antragstellung nach dem 1. April 2015 – die günstigeren Fördersätze gewährt. Regierung hört auf die Branche Mit den novellierten „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ erfüllt die Bundesregierung wesentliche Forderungen von Branchenverbänden – allen voran BDH, BSW, DEPV, DGS und BWP. Für Pelletskessel gibt es jetzt zum Beispiel 600 Euro mehr – also 2000 Euro für Öfen mit Wassertasche, 3000 Euro für Kessel und 3500 Euro, wenn ein Pufferspeicher dabei ist. Solaranlagen bis 14 Quadratmeter werden künftig pauschal mit 2000 statt bislang 1500 Euro gefördert. Und für kleine Trinkwasser-Solaranlagen, die seit Jahren nicht mehr gefördert wurden, gibt es jetzt wieder 500 Euro. Noch nicht wirklich durchsetzen konnte sich die Solarbranche hingegen mit ihrer Forderung nach Umstellung der quadratmeterbezogenen Förderung auf ertragsabhängige Zuschüsse (vgl. Solarthemen 441). Mitte Februar hatte sich auch der Heizungsindustrieverband BDH, der früher skeptisch war, dieser BSW-Forderung angeschlossen. Vorerst gibt es dazu nun eine Art Pilotversuch bei Großanlagen. Hier können Antragsteller anstelle der bisherigen Modalitäten alternativ 45 Cent pro Kilowattstunde Kollektorjahresertrag als einmalige Förderung wählen. Maßstab sind dabei nicht tatsächlich geerntete Solarerträge, sondern die auf den Solar-Keymark-Zertifikaten ausgewiesenen Kollektorerträge. Nach einem Jahr sollen Gutachter prüfen, ob sich das Prinzip bewährt, um die Solarförderung eventuell ganz darauf umzustellen. Erstmals kommen nun auch Großunternehmen in den Genuss aller MAP-Förderungen. Dafür steht kleineren Firmen (KMU) nun ein 10-prozentiger Zuschlag zu – allerdings nur im KFW-Programmteil. Details der neuen MAP-Förderungfinden Sie in der gedruckten Ausgabe und im E-Paper ab Seite 7. Text: Guido Bröer